Brüssel – Die Verhandler von Europäischem Parlament und Rat der EU haben sich überraschend in letzter Minute auf eine abgeschwächte Version des Lieferkettengesetzes geeinigt. Einst war es als wirkmächtiges Regelwerk geplant, um Menschenrechte und Umweltschutz in globalen Lieferketten besser zu schützen. Nun aber bleiben kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) weitgehend außen vor. Künftig betrifft das Gesetz nur noch solche Unternehmen, die mehr als 1.000 Angestellte und einen Jahresumsatz über 450 Millionen Euro haben. Für Firmen aus Ländern außerhalb der EU gilt dieselbe Hürde, sofern der betreffende Umsatz innerhalb der Europäischen Union erwirtschaftet wird.
Zusätzlich werden die Berichtspflichten erheblich reduziert: Nur die allergrößten Unternehmen, konkret mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz, tragen die volle sogenannte "Sorgfaltspflicht" entlang ihrer Lieferkette – sonstige Firmen sind gänzlich davon befreit. Kleinere Unternehmen dürfen jetzt sogar die Weitergabe von Informationen verweigern, falls diese über freiwillige Standards der Berichterstattung hinausgehen. Bei Verstößen können weiterhin Strafen drohen – bis zu drei Prozent des weltweiten Nettojahresumsatzes. Bis das Gesetz allerdings tatsächlich in Kraft tritt, bleibt nur noch die formelle Zustimmung von Parlament und Rat, was aber eher als Formalität gilt.
Persönliche Anmerkung: Ob das Gesetz in dieser Form tatsächlich noch seiner ursprünglich erhofften Wirkung gerecht wird? Zweifel sind angebracht, denn viele kritische Stimmen sehen schon jetzt eine Entkernung dessen, was mal ambitioniert wirkte. Vielleicht ist das einer dieser Fälle, bei denen ein Kompromiss viel von der ursprünglichen Wucht nimmt.
Das EU-Lieferkettengesetz wurde wesentlich entschärft: Nur große Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern und mindestens 450 Millionen Euro Jahresumsatz müssen künftig der Nachhaltigkeitsberichterstattung nachkommen; die umfassende Sorgfaltspflicht gilt lediglich für Firmen mit mehr als 5.000 Beschäftigten und 1,5 Milliarden Euro Umsatz. Ausländische Unternehmen sind nur betroffen, wenn sie vergleichbare Umsätze in der EU generieren. Kleinere Unternehmen wurden explizit ausgenommen, die ursprünglichen Pläne zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt werden damit vor allem auf große, häufig international agierende Konzerne beschränkt. Kritik gibt es von Menschenrechts- und Umweltorganisationen, die befürchten, dass mit dieser Aufweichung nur noch ein Bruchteil der Unternehmen erfasst wird und der Schutz der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten leidet. Nach aktuellen Recherchen etwa bei der Süddeutschen Zeitung wird von NGOs und Grünen im Europaparlament beanstandet, dass das Gesetz so vor allem der Wirtschaftslobby nachgegeben und zentrale Ziele geopfert wurden. Die Berichterstattung in den letzten 48 Stunden fokussiert sich erheblich auf die Signalwirkung dieses Kompromisses: viele Befürchtungen, dass Europa international hinter seinen eigenen Ambitionen zurückbleibt – und dass Verbraucher am Ende kaum Unterschiede sehen werden.