VdK zieht vor Gericht: Kampf gegen den Griff in die Pflegekassen

Der Sozialverband VdK will die Zweckentfremdung von Pflegebeiträgen nicht länger hinnehmen. Mit einer Handvoll entschlossener Versicherter bringt der größte Sozialverband Deutschlands das Thema bundesweit vor die Amtsstuben der Justiz – und fordert mehr als fünf Milliarden Euro zurück.

09.12.25 05:02 Uhr | 33 mal gelesen

Einen kurzen Moment lang kann man sich fragen: Ist das alles noch fair? Der VdK, ein Verein mit einer beachtlichen Mitgliedsanzahl von über 2,3 Millionen Menschen, ist jedenfalls nicht gewillt zuzusehen, wie Pflegebeiträge zweckentfremdet werden. 24 ausgewählte VdK-Mitglieder – aus immerhin 720 Bewerbungen – machen den Anfang und stehen mit Musterklagen in den Startlöchern. Laut VdK-Sprecherin wird das juristische Tauziehen demnächst beginnen, zunächst im Rahmen von Widersprüchen gegen aktuelle Beitragsforderungen, später wohl auf der Bühne der Verwaltungsgerichte. Es könnte ein langer Weg werden; weitere Instanzen – von Landessozialgericht über Bundessozialgericht bis Verfassungsgericht – sind zumindest als Möglichkeit mitgedacht. Im Kern der juristischen Auseinandersetzung: Rund 5,2 Milliarden Euro, die aus den Pflegekassen zur Abfederung von Pandemiekosten entnommen, aber nie zurückgezahlt wurden. Für den VdK eine Schieflage, weil diese Mittel eigentlich für Pflegebedürftige bestimmt waren, nicht für gesamtgesellschaftliche Krisenbewältigung. Das Problem ist übrigens keineswegs exklusiv – auch der GKV-Spitzenverband hat den Bund bereits verklagt. Egal wie der Rechtsweg ausgeht: Die Diskussion um eine gerechte Lastenverteilung wird (mal wieder) aufs Tapet gebracht.

Der VdK startet in diesen Tagen bundesweite Musterklagen gegen den Bund, da Pflegebeiträge in Milliardenhöhe während der Corona-Krise zweckwidrig für die Gesamtgesellschaft verwendet wurden. Ziel ist ein höchstrichterliches Urteil, das klärt, ob dies rechtens war—oder eine klare politische Regelung, die die Finanzierung sozialer Sicherungssysteme strikter trennt. Hintergrund ist die Forderung: Wenn der Staat für gesamtgesellschaftliche Aufgaben aufkommt, könnten die Sozialbeiträge laut VdK sogar um bis zu 4,2% sinken, besonders, wenn man Kranken- und Pflegeversicherung zusammendenkt. Aktuelle Recherchen zeigen, dass in ähnlicher Manier weitere Sozialverbände sowie der GKV-Spitzenverband gegen die Zweckentfremdung klagen oder entsprechende Schritte vorbereiten. Debattiert wird deutschlandweit, ob solche Rücklagen nicht stattdessen den eigentlichen Leistungsempfängern zugutekommen müssten. Besonders im Zuge der Haushaltssanierungen steht der Umgang mit Sozialbeiträgen erneut im Fokus, und sogar politische Stimmen fordern eine grundsätzliche Reform der Beitragsfinanzierung.

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