Die Bundesapothekerkammer äußert sich deutlich besorgt über den aktuellen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung, der von der Bundesregierung vorgelegt wurde. Im Kern sieht die Kammer dadurch die Finanzierung und Verlässlichkeit des aktuellen Apothekennotdienstes gefährdet – vor allem, wenn künftig Parallelangebote an Notfallzentren aufgebaut werden sollen und durch den geteilten Fonds die monetären Mittel für den etablierten Dienst schrumpfen. Laut Bundesvereinigung führten Apotheken 2024 etwa 380.000 Notdienste durch; die Organisation erfolgt innerhalb klar zugeteilter Gebietsstrukturen, was bislang eine flächendeckende, funktionierende Versorgung sichert. Neue Recherchen zeigen, dass im Rahmen der geplanten Gesetzesreform die Stimmen aus dem Apothekenwesen lauter werden und auch andere Akteure im Gesundheitssystem wie Notärzte, Krankenhäuser und Patientenvertreter eine Intensivierung der Kooperation fordern. Es gibt Argumente für zentrale Notfallstrukturen nahe den Kliniken, etwa eine Entlastung überfüllter Notaufnahmen, doch Apotheken warnen davor, ihre etablierten Prozesse zu schwächen. Zeitgleich mehren sich Berichte über den zunehmenden Personalmangel sowohl bei Apotheken als auch in den Notaufnahmen, was die Notwendigkeit kluger Lösungen für alle Seiten betont.