Das Bundesgericht in München (BFH) hat in zwei miteinander verbundenen Fällen entschieden, dass der Zoll vorerst die Hände vom russischen Schiff "Eventin" lassen muss. Im Januar 2025 trieb der Tanker nach einem Technikproblem manövrierunfähig vor Rügen und wurde in deutschen Gewässern festgesetzt. Seine Ladung war nach EU-Regeln schon sanktioniert, doch das Schiff selbst rutschte erst nach der Panne auf die berüchtigte Sanktionsliste – Ironie des Schicksals. Das Hauptzollamt dachte: Ein klarer Fall, einziehen, abwickeln. Die Reeder jedoch sahen das naturgemäß anders, beschwerten sich, und das Finanzgericht stoppte die Aktion einstweilen. Nun bestätigte der BFH: So einfach ist es nicht. Unsicher sei laut Gericht, ob ein havariertes Fahrzeug, das ungewollt in die EU treibt, damit gegen Sanktionsrecht verstößt – insbesondere, wenn es gar nicht freiwillig hier gelandet ist. Völkerrecht, Notfallregeln auf See und die Ausstiegsmöglichkeiten des Schiffs in Richtung Nicht-EU – ganz schön viele ungeklärte Baustellen. Und ehrlich gesagt: Es bleibt eine Grauzone, was bei solchen Ausnahmesituationen genau zu tun ist.
Der Bundesfinanzhof sorgte mit seinem Urteil für einen Dämpfer im Vorgehen deutscher Behörden gegenüber russischer Schifffahrt: Der Zoll darf den Öltanker "Eventin" und seine vermutlich sanktionierte Fracht vorerst nicht beschlagnahmen oder verwerten. Hintergrund ist zum einen die Unsicherheit, ob ein technisches Versagen und die daraus resultierende Einfahrt in EU-Gewässer bereits einen Sanktionsverstoß darstellen, und zum anderen rechtliche Grauzonen im Hinblick auf internationales Seerecht sowie auf die praktische Handhabung der EU-Sanktionsverordnung. Die Debatte berührt neben juristischen Feinheiten auch politische Spannungen und zeigt, wie kompliziert es ist, Sanktionen im Detail auszulegen. Seit der Entscheidung mehren sich in Medien und Öffentlichkeit Stimmen, die eine klare Regelung für vergleichbare Fälle und eine eindeutige Linie der Behörden fordern. Noch ist unklar, wie und wann der Fall endgültig entschieden wird – der weitere Verlauf bleibt abzuwarten.