Bundestag stimmt für weitreichende Reform der Apothekenlandschaft

Das Parlament hat grünes Licht für eine Neuausrichtung des Apothekenwesens in Deutschland gegeben.

heute 12:40 Uhr | 4 mal gelesen

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung verabschiedet. Hinter all den Gesetzesparagrafen steckt letztlich das Ziel, Apotheken – insbesondere auf dem Land oder in kleinen Ortschaften – zukunftsfester zu machen. Wer sich ein wenig mit der Realität ländlicher Apotheken auseinandersetzt, weiß: Fachkräftemangel, ständiger Kostendruck und dichtes Regelwerk machen den Alltag nicht leichter. Mit der Reform will die Bundesregierung unter anderem inhabergeführte und vor Ort präsente Apotheken stärken, bürokratische Hürden senken und die Eigenverantwortung von Apothekern ausbauen. Ein Punkt, der hängen bleibt: Die Gründung von Zweigapotheken wird erleichtert – gerade dort, wo sonst niemand mehr Medikamente verkauft. Wer hätte gedacht, dass flexibles Management entsteht, indem zwei Menschen sich künftig die Leitung teilen können? Erstmals dürfen mit behördlicher Zustimmung sogar erfahrene PTAs für maximal 20 Tage einspringen, damit Apotheken auf dem Land nicht tagelang schließen müssen, wenn die Chefin mal ausfällt. Neuerungen gibt es auch beim Apotheken-Notdienst: Künftig werden nicht nur durchgehende Nachtdienste, sondern auch Teilnotdienste am Abend gefördert. Was noch? Apotheker dürfen bald – mit entsprechender Ausbildung – Impfungen gegen alle Nicht-Lebendimpfstoffe anbieten und sogar Schnelltests in Apotheken und Pflegeheimen durchführen, teilweise auch ohne direkte ärztliche Anordnung. Das dürfte die Versorgung spürbar praxisnäher machen.

Mit der neuen Apothekenreform will die Bundesregierung die Arzneimittelversorgung gerade in sogenannten unterversorgten Gebieten verbessern und attraktiver gestalten – ein dringend notwendiger Schritt, denn die Anzahl der Apotheken schrumpft seit Jahren, und vor allem in ländlichen Regionen droht vielerorts eine Unterversorgung. Die Gesetzesnovelle ermöglicht flexiblere Arbeitsmodelle, ein niedrigschwelliges Zweigapotheken-Konzept sowie eine erweiterte Aufgabenübernahme durch qualifiziertes pharmazeutisches Personal, was besonders angesichts des verschärften Fachkräftemangels und der Herausforderungen durch Digitalisierung und Kostendruck wichtig erscheint. Zusätzlich wird die Rolle der Apotheken im Bereich der Prävention und öffentlichen Gesundheitsfürsorge gestärkt, etwa durch Impfungen und Schnelltests, wodurch Apotheken zu zentralen Anlaufstellen für Gesundheitsthemen werden könnten; Kritiker bemängeln allerdings, dass zusätzliche Aufgaben mit größerem Aufwand und Erwartungsdruck einhergehen könnten. In aktuellen Medienanalysen wird darauf hingewiesen, dass die konkrete Umsetzung vor Ort, etwa bei Personalressourcen oder der Impfstoffbereitstellung, mit weiteren Problemen konfrontiert sein wird (z. B. Lieferengpässe oder regulative Unsicherheiten).

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