Eigentlich war das Gesetz zur Teilzeitarbeit als Signal für mehr Flexibilität und bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben gedacht. Nun aber will die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) der CDU einen Großteil dieses Rechtsanspruchs streichen lassen – angeblich, um dem wachsenden Fachkräftemangel Herr zu werden. Konkret schlägt die MIT in einem Antrag für den CDU-Parteitag Ende Februar vor, dass Teilzeit künftig nur noch in Ausnahmefällen, etwa bei Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen oder für Weiterbildungen, beansprucht werden kann. "Wer fit ist, sollte auch arbeiten – und zwar möglichst viel", findet MIT-Chefin Gitta Connemann. Alles andere dürfe nicht länger das Problem der Solidargemeinschaft sein. Sie warnt, dass Teilzeit aus privaten Motiven, sprich zur Verbesserung des eigenen Lifestyles, nicht mehr mit staatlichen Leistungen verknüpft sein soll. Momentan reicht es, wenn Beschäftigte länger als ein halbes Jahr angestellt sind und die Firma über 15 Mitarbeitende hat; Teilzeit ist dann rechtlich garantiert – außer das Unternehmen gibt triftige betriebliche Gründe an. Die MIT greift damit auch einen aktuellen Streitpunkt auf: Viele fürchten, dass Menschen, die freiwillig weniger arbeiten, weniger einzahlen, aber dennoch vollen Zugriff auf Sozialleistungen haben. Kritiker befürchten dadurch eine zusätzliche Belastung der Sozialkassen, etwa Andreas Gassen von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Ob das Vorhaben tatsächlich im Zeitalter von New Work und Work-Life-Balance verfängt? Schwierig. Auf jeden Fall verliert die Debatte um Teilzeit und Arbeitszeitregelungen wieder einmal an Grautönen und wird zur prinzipiellen Systemfrage.
Der Wirtschaftsflügel der CDU, vertreten durch die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), will den gesetzlichen Anspruch auf Teilzeitarbeit künftig nur noch in Ausnahmefällen erlauben und freiwillige Teilzeit zur privaten Lebensgestaltung ausnehmen. Als Begründung werden der zunehmende Fachkräftemangel und die Belastung der sozialen Sicherungssysteme durch freiwillige Teilzeitarbeit angeführt. Momentan haben Arbeitnehmer dieses Recht bereits nach sechs Monaten im Betrieb und bei mehr als 15 Mitarbeitern, sofern keine triftigen betrieblichen Gründe dagegen sprechen. Neuere Artikel diskutieren, dass diese Forderung mit gesellschaftlichen Trends wie der steigenden Bedeutung von Work-Life-Balance kollidiert – und auch in der Union nicht einhellig gesehen wird. Die Debatte wird zunehmend zu einem Symbol für den Umgang mit Flexibilität in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Weiterhin zeigen Recherchen, dass während CDU- und Wirtschaftsvertreter die Reform fordern, Gewerkschaften und Sozialverbände dies als Gefahr für die Gleichstellung und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie betrachten. Laut aktuellen Berichten reagieren auch SPD und Grüne ablehnend auf die Initiative der MIT.