Ganz ehrlich – hätten Sie von dem Haber-Verfahren vorher je gehört? Ich jedenfalls nicht. Jetzt sorgt es für politischen Zündstoff: Nach dem Ausschluss dreier unabhängiger Buchhandlungen aus Berlin, Göttingen und Bremen von der diesjährigen Auszeichnung hat Clara Bünger, die für die Linke im Bundestag sitzt, deutliche Worte gefunden: Dieses Verfahren sei geeignet, gezielt jene Projekte zu kontrollieren und ggf. auszuschließen, die politisch aus dem Rahmen fallen.
Was steckt dahinter? Ministerien – in diesem Fall das Haus von Kulturstaatsminister Weimer – können seit 2017 beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfragen, ob über Einzelpersonen oder Organisationen, die z.B. für einen Preis vorgesehen sind, Erkenntnisse vorliegen. Für die drei Buchhandlungen offenbar ein K.-o.-Kriterium. Weimer entschied daraufhin, ihnen die Auszeichnung zu verweigern.
Für Bünger eine "subtile Form von Misstrauenskultur" – und eine Gefahr für die freie Zivilgesellschaft. Selbst Konstantin von Notz von den Grünen, der sich sonst für Sicherheit engagiert, hält das Haber-Verfahren in dieser Ausgestaltung für bedenklich: Geld des Staates soll nicht an Extremisten gehen, klar. Aber er fordert ein rechtsstaatlich einwandfreies, transparentes Verfahren. Momentan fehle an vielen Stellen die Nachprüfbarkeit und Rechtsklarheit, so von Notz – zu viel Spielraum für Willkür, zu wenig Kontrolle.
Auch Datenschutz bleibt ein Thema. Die scheidende Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider sieht Risiken bei der Datenweitergabe zwischen Verfassungsschutz und Ministerien. Die bisher extrem weit gefasste Formulierung im Gesetz müsse enger werden; Daten dürften nicht zu leichtfertig geteilt werden.
Tja, wem dient das Verfahren wirklich? Es ist ein Drahtseilakt zwischen notwendiger Extremismusprävention und potenzieller Gängelung kritischer Stimmen. Irgendwie ist oft beides wahr – zumindest fühlt es sich so an.
Das sogenannte Haber-Verfahren, das Ministerien eine verdeckte Anfrage beim Verfassungsschutz ermöglicht, steht nach dem Ausschluss dreier unabhängiger Buchhandlungen aus dem Deutschen Buchhandlungspreis unter heftiger Kritik. Während Vertreterinnen und Vertreter der Linken, Grünen und auch Datenschutzbehörden großflächige Transparenzdefizite und eine gefährliche Ausweitung der Praxis anmahnen, betonen andere die Notwendigkeit staatlicher Vorsicht im Umgang mit Extremismus. Immer deutlicher wird jedoch, dass eine Überarbeitung – vielleicht sogar Abschaffung – des Verfahrens gefordert wird, damit nicht zivilgesellschaftliches Engagement durch pauschales Misstrauen ausgebremst wird.
Im Zuge der aktuellen Debatte wird aus anderen Medienberichten deutlich, dass der politische Streit um den Buchhandlungspreis weiter Kreise gezogen hat: So haben mehrere Kulturschaffende und Autoren öffentlich ihre Solidarität mit den ausgeschlossenen Buchhandlungen erklärt und sich besorgt um die Meinungsfreiheit geäußert (vgl. "FAZ" und "SZ"). Nach Recherchen der "taz" und anderer Medien steht nun die grundsätzliche Überarbeitung der Preisvergabe und die Rolle des Verfassungsschutzes in Kulturförderfragen zur Diskussion. Interessant ist außerdem: Eine Mehrheit im Bundestag scheint – laut Berichten von "Spiegel" und "Zeit" – die bisherige Form des Haber-Verfahrens als nicht mehr zeitgemäß und potenziell missbrauchsanfällig anzusehen.