EuGH-Urteil: Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund bei kirchlichen Arbeitgebern

Wer bei einer kirchlichen Organisation arbeitet, riskiert nach einem Austritt aus der Kirche nicht automatisch seinen Job – das unterstrich jetzt das höchste EU-Gericht.

heute 10:00 Uhr | 3 mal gelesen

Ein Kirchenaustritt kann nicht pauschal als Kündigungsgrund durch eine kirchliche Institution dienen – es sei denn, gerade diese Zugehörigkeit ist für die Aufgabe wirklich unerlässlich, angemessen und sachlich begründet. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Fall einer deutschen Beraterin, die in einer katholischen Schwangerenberatungsstelle arbeitete und dort auch nach ihrem Austritt aus der katholischen Kirche hätte bleiben wollen. Die katholische Einrichtung hatte mit Kündigung reagiert, obwohl sie auch nicht-katholische Angestellte beschäftigt. Die Richter in Luxemburg merkten an, dass das Ethos und die Identität einer Einrichtung zwar von Bedeutung seien – aber wenn andere mit demselben Aufgabenfeld ohne Kirchenbindung tätig sind, kann man eine einzelne Person nicht einfach wegen ihres Austritts feuern. Letztlich muss jetzt das deutsche Bundesarbeitsgericht entscheiden, ob im Einzelfall wirklich eine ernsthafte Beeinträchtigung der moralischen Ausrichtung oder Autonomie der Kirche droht – mit anderen Worten: Die Latte liegt deutlich höher als zuvor.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat klargestellt, dass ein Kirchenaustritt nicht automatisch zur Kündigung in kirchlichen Einrichtungen führen darf, sofern die Zugehörigkeit zur Kirche keine unerlässliche Voraussetzung für die jeweilige Tätigkeit ist. Der konkret zu entscheidende Fall betraf eine Frau, die als Beraterin arbeitete, nachdem sie aus der katholischen Kirche austrat, während in derselben Beratungsstelle auch nicht-katholische Angestellte beschäftigt sind. Interessanterweise wurde in den letzten Tagen sowohl über die wachsende Bedeutung der Neutralität in religiös getragenen Organisationen als auch über Proteste gegen konfessionelle Sonderrechte debattiert; viele sehen das Urteil als Signal für ein Umdenken im Verhältnis zwischen Arbeitsrecht und Kirchenrecht in Europa.

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