Geplante Verschärfung beim Umgangsrecht: Bessere Schutzmechanismen bei häuslicher Gewalt

Eine Gesetzesreform unter Leitung von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht strengere Maßnahmen vor, um Kinder und Eltern im Kontext häuslicher Gewalt zu schützen. Künftig könnte gewalttätigen Eltern der Kontakt zu ihren Kindern untersagt werden.

heute 16:51 Uhr | 2 mal gelesen

Manchmal reicht ein nüchterner Gesetzestext nicht aus, um das Dilemma zu erfassen, dem viele Familien tagtäglich ausgeliefert sind: Da ist einerseits das Recht des Kindes auf Kontakt zu beiden Elternteilen, und andererseits die bittere Realität von Gewalt in den eigenen vier Wänden. Laut einem Entwurf aus dem Justizministerium sollen Gerichte demnächst beim Umgangsrecht härter durchgreifen können – genauer gesagt, dann, wenn ein Elternteil gegenüber dem anderen tätlich wird. Stefanie Hubig bringt es ziemlich klar auf den Punkt: Kinder leiden mit, selbst wenn sich die Gewalt 'nur' gegen Mama oder Papa richtet. Umgangsrechte dürfen nicht zur Dauergefahr werden. Die Überlegungen sind keineswegs neu – theoretisch müssen Gerichte heute schon Gewalt berücksichtigen, praktisch fehlt es jedoch oft an Transparenz und Durchschlagskraft. Mit den neuen Regelungen soll dieser Graubereich verkleinert werden: Künftig kann das Umgangsrecht für den gewaltausübenden Elternteil – temporär oder sogar auf Dauer – gestrichen werden, sofern dies nötig ist, um den anderen Elternteil vor Übergriffen zu schützen. Dabei wird aber nicht pauschal verurteilt: Richter:innen sollen differenziert prüfen, wie schwer die Übergriffe wiegen, wie oft und ob Wiederholungsgefahr besteht. Manchmal wird auch nur Begleitung beim Umgang angeordnet. Ein Mittelweg, so unbequem er manchmal auch erscheinen mag.

Die geplante Reform des Umgangsrechts schärft die bestehenden Vorschriften im Sinne eines stärkeren Schutzes von Kindern und Gewaltbetroffenen. Bundesjustizministerin Hubig betont, dass es keine automatische Umgangsausschlüsse geben soll, sondern dass Gerichte jeweils im Einzelfall entscheiden – etwa über Häufigkeit und Schwere der Gewalt. Laut aktuellen Medienberichten wächst in der Gesellschaft die Forderung nach klareren Regeln, da Betroffene oft durch lückenhafte Rechtsprechung und unzureichende Schutzmechanismen im Stich gelassen werden. Aktuelle Recherche ergibt: Die breite gesellschaftliche Diskussion um häusliche Gewalt und Kindeswohl gewinnt immer mehr an Fahrt. Laut einer neuen dpa-Analyse (Juni 2024) fordert beispielsweise der Kinderschutzbund verschärfte Strukturen beim Schutz gewaltbetroffener Familien. Auch Fachverbände setzen sich vehement für mehr Schulungen in Justiz und Jugendämtern ein, weil bestehende Regeln aktuell nur unzureichend greifen. Darüber hinaus ergab eine Bundestagsanhörung, dass viele konkrete Fälle durch mangelhafte Vernetzung der Hilfssysteme und fehlende Sensibilisierung der Justiz nicht rechtzeitig identifiziert werden. Hubigs Reformvorschlag wird daher als wichtiger Schritt, aber keineswegs als abschließende Lösung bewertet.

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