Grüne drängen auf klare Gesetzesvorlagen für sexuelle Selbstbestimmung

Die Bundestagsfraktion der Grünen fordert Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) eindringlich auf, endlich ernst zu machen bei der Reform des Sexual- und Scheidungsrechts. Versprechen allein reichten nicht – jetzt müsse konkrete Gesetzesarbeit folgen, so die Kritik.

heute 12:53 Uhr | 2 mal gelesen

Bereits seit einiger Zeit liegt ein umfassender Gesetzesentwurf der Grünen zur sogenannten "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung auf dem Tisch; dennoch scheint die Koalition in dieser Frage auf der Stelle zu treten. Ironischerweise sprechen sich auch deutsche Abgeordnete im EU-Parlament für dieses Prinzip aus – warum tut sich dann im eigenen Land so wenig? Konkret besagt die Regel, dass sexuelle Handlungen künftig nur mit ausdrücklicher Zustimmung legal wären. Dies soll Betroffene schützen und die Beweislast gerechter gestalten, meinen die Grünen. Justizministerin Hubig hatte zudem angekündigt, das Familienrecht zu überarbeiten, speziell das Scheidungsrecht: Das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt solle künftig entfallen, forderte sie jüngst. Ein Schritt, den Helge Limburg (Grüne) für notwendig hält – schließlich sei bei wiederholter Gewalt im Grunde kein Zusammenleben mehr gegeben. Allerdings: Zwischen den Worten der Ministerin und echten Gesetzesentwürfen tut sich, nach Ansicht der Grünen, seit Monaten eine auffällige Lücke auf. Und jedes Mal, wenn aus Ankündigungen keine Taten folgen, bleibt gesellschaftlicher Fortschritt auf der Strecke.

Die Debatte um die "Nur-Ja-heißt-Ja"-Regelung zeigt, wie schwerfällig politische Prozesse manchmal sein können – selbst wenn sich auf europäischer Ebene bereits Einigkeit abzeichnet. Während die Grünen ihren Fokus auf mehr Rechtssicherheit und Opferschutz legen, bemängeln sie Verzögerungen seitens der Bundesjustizministerin, die durch wiederholte Ankündigungen, aber mangelnde Gesetzesentwürfe auffällt. Auch beim Scheidungsrecht mahnen Experten mehr Tempo an, denn die geplanten Ausnahmen vom Trennungsjahr könnten Opfer häuslicher Gewalt deutlich entlasten. Seit Juni 2024 wird in Medien und von NGO-Verbänden wieder verstärkt darauf hingewiesen, dass Deutschland im europäischen Vergleich sexualstrafrechtlich bisher zurückliegt – trotz gesellschaftlicher Mehrheiten für die Reformen. Die Debatte zeigt: Rechtliche Reformen verlaufen selten geradlinig, und die Verantwortung der Politik für verlässlichen Schutz Betroffener bleibt ein akutes Thema.

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