In einer Antwort auf die parlamentarische Anfrage der Grünen kritisiert das Gesundheitsministerium, dass Patientinnen und Patienten teils Angebote von sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen wahrnehmen, ohne dass ein ausreichendes Verständnis für mögliche Risiken oder den Nutzen besteht. Der Parlamentarische Staatssekretär Tino Sorge (CDU) räumt „defizitäre Umsetzung der Aufklärungspflichten“ in Arztpraxen ein, betont aber, dass die Kontrolle und eventuelle Sanktionen den jeweiligen Landesärztekammern obliegen. Ein Eingreifen auf Bundesebene erscheint der Regierung nicht notwendig, da aus ihrer Sicht der derzeitige Rahmen die Patientenrechte ausreichend schütze. Vorschläge, problematische IGeL-Angebote – wie Ultraschalluntersuchungen ohne hinreichende medizinische Indikation – generell zu verbieten, stoßen im Ministerium auf Ablehnung. Ein solches pauschales Verbot sei ein zu gravierender Eingriff in die ärztliche Entscheidungsfreiheit sowie in das Recht der Patienten, sich selbstbestimmt für oder gegen eine Leistung zu entscheiden. Obwohl immer wieder kritisiert wird, dass Angebote der Kassen als IGeL deklariert und als kostenpflichtige Zusatzangebote vermarktet werden, sieht die Bundesregierung aktuell keinen gesetzlichen Handlungsbedarf. Grüne Gesundheitspolitiker wie Armin Grau fordern dagegen eine konsequentere Regulierung: Dokumentationspflichten, mehr Transparenz und wirksamere Kontrollen könnten aus ihrer Sicht dazu beitragen, dass beim Thema IGeL tatsächlich Gesundheit und nicht das finanzielle Interesse im Mittelpunkt steht.
Der aktuell schwelende Streit um das Thema individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) in Arztpraxen zeigt die Kluft zwischen Forderungen an die Politik und deren tatsächlicher Haltung: Während die Bundesregierung Defizite bei der Aufklärung einräumt, hält sie den bestehenden rechtlichen Rahmen für ausreichend – und schiebt die Zuständigkeit für etwaige Verstöße auf Länderebene ab. Kritiker warnen seit langem vor Intransparenz und dem Risiko, dass Patientinnen und Patienten aus Unwissen und Angst fragwürdige oder überflüssige Leistungen bezahlen, ohne klar informiert zu sein. Ergänzend wird in aktuellen Medienberichten zunehmend betont, wie groß das Informationsgefälle bei IGeL immer noch ist; verschiedene Patientenverbände appellieren, dass Ärzte neutral beraten müssten und fordern mehr als nur freiwillige Verbesserungen – etwa verpflichtende unabhängige Informationsangebote in Praxen und klare Kennzeichnung nicht evidenzbasierter Leistungen. Zudem verstärkt auch der jüngste Bericht des Medizinischen Dienstes die Kritik an der bisherigen Praxis: Patienten werden auf dem „freien Markt Gesundheit“ oft zu wenig geschützt, insbesondere jüngere und weibliche Versicherte sind besonders empfänglich für Zusatzangebote, bei denen der Nutzen häufig unklar bleibt.