Juristische Bedenken: Müssen junge Männer Auslandsreisen genehmigen lassen?

Von Verfassungsrechtlern hagelt es Kritik an der Diskussion um eine Genehmigungspflicht für Auslandsaufenthalte junger Männer. Professor Alexander Thiele und Kollege Volker Boehme-Neßler sehen die Verhältnismäßigkeit der aktuellen Reglung skeptisch – besonders, solange kein Spannungs- oder Verteidigungsfall ausgerufen wurde. Ihr Argument: Die Kontrolle könnte milder und zugleich effektiver gestaltet werden.

heute 21:44 Uhr | 3 mal gelesen

Ganz ehrlich: Dass junge Männer grundsätzlich eine Genehmigung für Auslandsreisen brauchen sollen, klingt seltsam antiquiert. Professor Thiele von der Business & Law School findet den Ansatz jedenfalls übers Ziel hinausgeschossen – falls überhaupt sinnvoll, dann höchstens als Informationspflicht der Betroffenen. Die Behörden könnten so im Blick behalten, wer wo steckt und im Notfall eingreifen. Aber jetzt schon eine umfassende Genehmigungspflicht? 'Dem Gesetz fehlt es an Klarheit. Woran wird eine Erlaubnis bemessen, wie lange dauert es, bis man sie bekommt? Eine Anfrage kann richtig teuer werden, wenn sie sich verzögert', meint Thiele. Auch Professor Boehme-Neßler aus Oldenburg winkt ab: Die Genehmigungspflicht tauge nur dazu, den Überblick zu behalten, 'damit sich Wehrpflichtige nicht absetzen'. Aber: Aktuell gibt es gar keine Einberufungen – und somit keine Fluchtgefahr. Verwaltungsrechtliche Nachbesserungen hält Boehme-Neßler deswegen für Kosmetik. Sogar umstritten, ob die Pflicht überhaupt rechtskonform ist, solange Wehrpflichtige eh nicht gezogen werden. Derweil rudert die Politik: SPD-Fraktionsgeschäftsführer Fechner betont, es gäbe derzeit keine Genehmigungspflicht. Boehme-Neßler kontert: 'Die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft, nur ausgesetzt. Daher bleibt die fragliche Pflicht.' Das Ganze bleibt – wie so oft, wenn Bürokratie auf Grundrechte prallt – irgendwie unbefriedigend.

Die Debatte um eine Genehmigungspflicht für Auslandsreisen Wehrpflichtiger sorgt aktuell für Streit unter Juristen und Politikern. Während das Verteidigungsministerium angeblich für Klarheit sorgen will, weist die Wissenschaft auf Unklarheiten, fehlende Verhältnismäßigkeit und sogar mögliche Verfassungswidrigkeit hin. Inzwischen wird auch aus der Wehrbeauftragten des Bundestags und von politischen Parteien offen die Frage gestellt, ob diese Pflicht nicht schlicht überholt ist – besonders angesichts der aktuell ausgesetzten Wehrpflicht und des sich verändernden Sicherheitsumfelds in Europa. Das Thema wird vor allem im Lichte der aktuellen Debatten um die Stärkung der Bundeswehr relevant, da sowohl gesellschaftliche Akzeptanz wie auch konkrete rechtssichere Umsetzung diskutiert werden. Ergänzend dazu berichten verschiedene Medien über einen zunehmenden Trend, gesetzlich „schlafende“ Pflichten wieder schärfer auszulegen, was in der Bevölkerung nicht unbedingt auf Verständnis stößt.

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