Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) will mit einem frisch erarbeiteten Gesetzesvorschlag Bewegung ins Eherecht bringen. Der bekannte Stillstand mit dem Trennungsjahr wankt, zumindest für Menschen, die in ihren eigenen vier Wänden Verletzungen und Übergriffe erleiden. Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten, dass Betroffene künftig dem Albtraum einer gewalttätigen Partnerschaft schneller entfliehen könnten – das scheint längst überfällig.
„Dass jemand nach Misshandlungen weiter mit dem Täter verheiratet bleiben muss, ist nicht zumutbar. Da braucht es klare Regelungen“, sagt Hubig. Trennungsjahr? In Zukunft nicht mehr für alle Pflicht – zumindest nicht, wenn eine sogenannte unzumutbare Härte im Raum steht, etwa wenn Körper, Freiheit oder sexuelle Selbstbestimmung verletzt wurden. Hubigs Gesetzentwurf will diesen Sonderfall eindeutiger fassen: Wenn Gewalt, etwa gegen eine Frau oder ein mit ihr lebendes Kind, nachweislich vorkam, soll sofortige Scheidung möglich sein.
Doch nicht nur das: Die Initiative nimmt sich auch der Tatsache an, dass Opfer oft ein Leben im Schatten führen müssen, weil der Aufenthaltsort bei Gerichtsverfahren im schlimmsten Fall zum Sicherheitsrisiko wird. Bisher gilt: Der Prozess findet dort statt, wo das Kind wohnt. Und genau das könnte jemandem, der flieht, gefährlich werden. „Wir dürfen die Opfer nicht zwingen, ihre Adresse preiszugeben“, fordert Hubig. Künftig soll ein Wahlgerichtsstand das Verfahren auch am alten Wohnort des Kindes erlauben – ein kleines Detail, aber für viele Betroffene mit großer Bedeutung.
„Wer Gewalt erlebt, muss darauf vertrauen, dass der Staat schützt – nicht wegschaut“, meint Hubig. Ein Statement, das nachdrücklich über das Papierhafte hinausgeht. "Familiengerichte werden zum Dreh- und Angelpunkt – das ist mehr als ein Formalakt." Das Thema ist unbequem, keine Sonntagsrede, sondern Realität für erstaunlich viele Menschen.
Mit dem neuen Gesetzesvorschlag von Justizministerin Hubig könnten Opfer häuslicher Gewalt in Deutschland sich künftig deutlich schneller scheiden lassen, ohne das Trennungsjahr abwarten zu müssen, wenn eine unzumutbare Härte nachgewiesen wurde – vor allem bei körperlicher, sexueller oder psychischer Gewalt. Außerdem soll für die Betroffenen die Privatsphäre besser geschützt werden: Sie müssten ihren neuen Aufenthaltsort nicht mehr zwangsläufig offenlegen, was in brenzligen Situationen überlebenswichtig sein kann. Die Familiengerichte stehen damit noch stärker in der Verantwortung, den Opferschutz zu gewährleisten – eine Reaktion auf langanhaltende Kritik von Betroffenen und Hilfsorganisationen, die seit Jahren auf Lücken im System aufmerksam machen. Laut aktuellen Recherchen fordern zahlreiche Verbände schon länger, das Trennungsjahr flexibel zu handhaben, und die hohe Dunkelziffer bei häuslicher Gewalt, gerade gegen Frauen, wurde durch die Corona-Zeit nochmals hervorgehoben. Auch Gebärden- und Mehrsprachenzugang zu Hilfs- und Gerichtsinformationen wird immer wieder als notwendige Verbesserung diskutiert. Die geplanten Reformen könnten für viele Betroffene einen entscheidenden Unterschied bedeuten und senden – zumindest rechtspolitisch – ein wichtiges Signal.