Meiner Ansicht nach braucht es an Schulen wirklich mehr als nur halbherzige Handyregeln – allein schon, damit jede Schule nicht wieder von vorne anfängt, das Rad neu zu erfinden. Ganz konkret: In Schleswig-Holstein gibt’s seit letztem August tatsächlich ein ziemlich hartes Verbot für alle privaten Geräte in den unteren Jahrgangsstufen, abgesehen von Unterrichtszwecken oder klaren Notfällen. Interessant, finde ich, denn offenbar geht’s, wenn eben auch nicht überall und nicht gleich von allen widerspruchslos akzeptiert. Die neurowissenschaftlichen Argumente sollen klar auf der Hand liegen: Das Hirn der Jugendlichen ist noch lange nicht fertig entwickelt, gerade was Impulskontrolle und Nachdenken angeht, dafür sind die Belohnungssysteme für Likes oder Messenger-Nachrichten quasi maximal angefixt. Kein Wunder, dass die DPhV-Chefin Lin-Klitzing anführt, dass über die Hälfte aller Schüler eine Art zwanghaftes Nutzungsverhalten zeigt. Das Problem ist riesig – und sicher nicht nur durch Pädagogik zu lösen. Braucht es einen gesamtgesellschaftlichen Kraftakt? Davon geht man im Verband aus. Und: Nicht nur an Schulen soll angesetzt werden, sondern auch direkt bei den Social-Media-Plattformen. Da werden verbindliche Regeln und Haftung für Suchtmechanismen gefordert. Eine steile Forderung, aber angesichts der Entwicklung vielleicht überfällig.
Der Deutsche Philologenverband fordert angesichts der nahenden Handlungsempfehlungen der Expertenkommission klare, bundesweit gültige Regeln für Smartphones und Social Media an Schulen. Aktuell gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern: Während Schleswig-Holstein beispielsweise ein weitreichendes Handyverbot eingeführt hat, bleibt es vielerorts bei Einzelfallentscheidungen der Schulen. Neueste Studien bestätigen die Sorgen um die Gesundheit Jugendlicher – die exzessive Nutzung sozialer Medien und Smartphones kann Suchttendenzen verstärken und stört nachweislich die Entwicklung der Impulskontrolle. Schutzmaßnahmen, so betont der Verband, müssten jedoch nicht nur Verbote umfassen, sondern auch die Plattformbetreiber stärker in die Pflicht nehmen: Gesetzliche Vorgaben, Haftbarmachung bei Schäden durch Suchtmechanismen und ausgereiftere Altersbeschränkungen stehen auf der Agenda. Aktuelle politische Initiativen wie das Digitale-Dienste-Gesetz der EU sowie verstärkte Debatten in Landesparlamenten zeigen, wie dringend das Thema mittlerweile auch auf gesellschaftlicher Ebene diskutiert wird. Darüber hinaus gehen viele Schulen und Elterninitiativen eigene Wege, um den schmalen Grat zwischen digitaler Teilhabe und Schutz der Kinder zu meistern.