Mit der Abschaffung des Transsexuellengesetzes (TSG) beginnt für Deutschland ein neues Kapitel im Umgang mit geschlechtlicher Selbstbestimmung. Das zuständige Ministerium plant, die Auswirkungen des neuen Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG) gründlich prüfen zu lassen – und die Giordano-Bruno-Stiftung steuert dazu eine kritische, sachliche Stellungnahme bei. Auffällig ist dabei: Nicht schrille Gegensätze wie „biologisch“ versus „sozial konstruiert“ stehen im Mittelpunkt, sondern die nüchterne Tatsache, dass Geschlecht kompliziert ist. Zwar existiert auf der Ebene der Fortpflanzung ein klares Entweder-oder (Ei oder Samenzelle), doch sobald es um den Körper, das Auftreten und die Lebensrealität von Menschen geht, verschwimmen die Kategorien oft schon. Phänotypen, also äußere Merkmale, zeigen eine riesige Bandbreite – trans-Personen können zum Beispiel nahezu vollständig ihre Erscheinung an ihr Empfinden angleichen, was an prominenten Persönlichkeiten wie Benjamin Melzer oder Hunter Schafer sichtbar wird.
Wurzeln religiöser Moralvorstellungen
Das TSG, das 1981 eingeführt wurde, war von Anfang an stark durch religiöse und konservative Werte geprägt. Die bürokratischen und körperlichen Hürden – teure Gutachten, Zwangsscheidungen, Sterilisationen! – hatten wenig damit zu tun, Dritte zu schützen, sondern sollten offenbar gesellschaftliche Normen zementieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht in den Folgejahren mehrmals kritisiert und zentrale Teile des Gesetzes gekippt, bevor es jetzt durch das SBGG endgültig ersetzt wurde.
Wechselspiel von Interessen
Nach Ansicht des gbs-Autorenteams erfüllt das neue Gesetz endlich die Anforderungen an moderne, vernünftige und neutrale Gesetzgebung. Es entlastet trans Menschen vom Gutachtermarathon und gibt ihnen mehr Kontrolle über ihr Leben zurück, berücksichtigt aber auch, dass es Situationen gibt – Beispielsweise im Sport oder in sensiblen Schutzräumen – in denen Fairness und Sicherheit von individuellen Lösungen abhängen. Ein schönes Beispiel: Für Saunabetreiber oder Sportverbände lässt das neue Gesetz Freiräume, eigene Zugangsregeln festzulegen, etwa basierend auf Chromosomen oder Hormonwerten statt ausschließlich dem amtlichen Geschlecht. Frauenhäuser können, wenn nötig, situationsabhängig entscheiden. Ambivalenz gehört dazu, und das ist immerhin nicht neu.
Die Angst vor massenhaftem Missbrauch des Gesetzes wirkt für die gbs eher wie ein Sturm im Wasserglas. Der Fall Liebich – eine gezielte Provokation gegen das Gesetz – ändert nichts an der grundsätzlichen Praxistauglichkeit des SBGG. Wie schon vorher bleiben Einzelfallentscheidungen möglich, sei es bei der Unterbringung im Gefängnis oder beim Zugang zu anderen Einrichtungen.
Kulturkampf statt Fakten?
Die Debatte ums TSG wurde, das ist eine der härtesten Kritiken der Stiftung, jahrelang von Stereotypen, Moralisierung und Projektionswut geprägt. Statt nüchtern zu überlegen, wie Gesetz und Lebenswelt zusammenpassen, wurde viel Energie auf Worst-Case-Szenarien und ideologische Fronten verschwendet. Hätte man den Blick früher auf die Erfahrungen der Betroffenen und die Leerstellen der alten Regelungen gerichtet, wäre der Fortschritt viel eher offensichtlich gewesen. Die vollständige Stellungnahme gibt es hier.
Das neue Selbstbestimmungsgesetz ersetzt seit 2024 das überalterte und vielfach kritisierte Transsexuellengesetz in Deutschland. Im Kern geht es um die Anerkennung der geschlechtlichen Selbstbestimmung, die jahrzehntelang durch teure, entwürdigende und mit kirchlichen Moralvorstellungen aufgeladene Hürden limitiert war. Die Giordano-Bruno-Stiftung fordert mit ihrer Stellungnahme eine rationale, wissenschaftsbasierte Perspektive und kritisiert, wie Debatten zu Missbrauch und Identitätsfragen den notwendigen Fortschritt oft blockieren. Im internationalen Vergleich landet Deutschland mit dem SBGG keineswegs an der Spitze – Länder wie Dänemark oder Argentinien hatten solche liberalen Gesetze schon Jahre früher, aber zumindest entfernt sich Deutschland nun endlich von Zwangspraktiken wie Sterilisation und pathologisierender Begutachtung. Neu ist, dass trans Menschen nicht mehr vor Gericht beweisen müssen, „wirklich“ trans zu sein – allein ihre Erklärung genügt in Zukunft, um den Geschlechtseintrag zu ändern. Die Problematik bleibt jedoch: Rechte Dritter, etwa in Sport oder Schutzräumen, spielen weiterhin eine Rolle. Juristischer Streit und gesellschaftliche Auseinandersetzung werden wohl weitergehen, aber: Der Paradigmenwechsel hin zu Teilhabe und persönlicher Eigenverantwortung wurde – nach Jahrzehnten der Stagnation – endlich vollzogen.