Die Forderungen in der Petition spiegeln die wachsenden Sorgen vieler Menschen mit Behinderungen: In letzter Zeit kreisen etliche politische Debatten immer wieder um die Frage, wie man Kosten drücken kann. Für Betroffene bedeutet das häufig Unsicherheit und die Angst, wichtige Unterstützungsangebote zu verlieren. Eingliederungshilfe ist mehr als eine Sozialleistung – sie ermöglicht es Menschen mit Behinderung etwa, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, zu arbeiten oder unabhängig den Alltag zu meistern. Der SoVD besteht darauf, dass die Leistungen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) nicht beschnitten werden – Sparpotentiale müssen, wenn überhaupt, in der Verwaltung entdeckt werden, nicht bei den Betroffenen. "Solange Bürokratie die eigentlichen Leistungen überwuchert, verschenken wir Ressourcen", kritisiert Engelmeier und warnt, Menschen dürften nicht auf Zahlen reduziert werden. Die Teilhabe – ein Grundrecht – dürfe nicht zum Spielball verfehlter Sparpolitik werden. Zudem weist der SoVD darauf hin, dass Reformen ohne die Beteiligung der Betroffenen selbst sozialpolitisch in die Irre führen. Mit ihrer Unterstützung für die Petition setzt die Organisation ein entschiedenes Zeichen: Teilhabe stärken, nicht beschränken – das ist das Gebot angesichts zunehmender sozialer Kälte.
Der SoVD warnt eindringlich davor, die Eingliederungshilfe zur Zielscheibe von Sparmaßnahmen zu machen und kämpft dafür, dass gesetzlich zugesicherte Unterstützungsleistungen nicht ausgehöhlt werden. In den letzten Tagen äußerten sich auch andere Soziale Organisationen besorgt über Pläne, im Zuge der Haushaltsdebatte Kürzungen im Bereich der Behindertenhilfe vorzunehmen. Laut aktuellen Berichten wurde die Eingliederungshilfe – vor allem nach der Einführung des Bundesteilhabegesetzes – kontinuierlich ausgebaut, aber unter dem Druck leerer Kassen drohen erste Reformideen, die auf Kosten der Chancengleichheit gehen könnten. Initiativen wie die aktuelle Petition der Lebenshilfe gewinnen daher zunehmend an Rückhalt und treiben die Forderung voran, Betroffene bei Gesetzesänderungen zwingend einzubeziehen. Bei einer Recherche wurde deutlich, dass das Thema auch auf europäischer Ebene kritisch beobachtet wird – der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen hatte Deutschland bereits mehrfach an seine Verpflichtungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention erinnert.