Natürlich: Es ist eine schwierige Gratwanderung. Einerseits sollen Politikerinnen und Politiker geschützt werden – gerade, wenn das Klima im Netz und auch auf der Straße giftiger wird. Andererseits, so Hubig, müssten wir uns stets selbst hinterfragen: Tragen wir mit den aktuellen Gesetzen wirklich zum gewünschten Ziel bei oder schießen wir übers Ziel hinaus? Laut Hubig habe die Anwendung von Paragraf 188 deutlich zugenommen, „gut 300 Fälle“ seien 2024 darunter gewesen. Wobei übrigens keine Unterscheidung gemacht wird, ob es sich um prominente Bundespolitiker oder Kommunalvertreter handelt – und die Öffentlichkeit redet meist über Fälle, bei denen die Urteile fragwürdig erscheinen. Von außen ist das oft schwer nachzuvollziehen. Trotzdem verweist Hubig auf den funktionierenden Rechtsstaat: Sollten Fehlentscheidungen passieren, gebe es die Möglichkeit der Korrektur. Ganz nebenbei erzählte die Ministerin, dass sie persönlich noch nie jemanden nach Paragraf 188 angezeigt hat – trotz vieler Anfeindungen. Lediglich während ihrer Zeit als Bildungsministerin, also mitten in der Corona-Pandemie, reichte es ein einziges Mal für eine Anzeige. "Sie können sich vorstellen, wie es da zugegangen ist," bringt sie es lakonisch auf den Punkt.
Stefanie Hubig stellt den Sinn und die Anwendung des sogenannten „Politiker-Beleidigungs-Paragrafen“ infrage – obwohl dieser ursprünglich zum Schutz politisch engagierter Menschen eingeführt wurde, nachdem Gewalt und Hasskriminalität zugenommen hatten. In der Praxis wird der Paragraf laut aktuellen Berichten immer häufiger angewendet, aber die Abgrenzung, was noch legitim ist und was strafwürdig, bleibt oft unscharf. Mit Blick auf aktuelle Entwicklungen im In- und Ausland gewinnt die Debatte an Brisanz: In einer Zeit wachsender Angriffe auf Politiker – sowohl physisch als auch digital – diskutiert die demokratische Öffentlichkeit zunehmend, wie der Grat zwischen Persönlichkeitsrechten und Meinungsfreiheit austariert werden sollte. In anderen europäischen Ländern gibt es teils abgeschwächte Gesetze oder andere Wege des Persönlichkeitsschutzes, wobei die Kritik an zu weitreichenden Einschränkungen wächst. Parallel dazu werden in Deutschland Stimmen lauter, die vor Überregulierung warnen, sodass Hubigs Überlegungen ein breiteres demokratisches Grunddilemma spiegeln.