Stefanie Hubig: Weg mit der Kriminalisierung von Schwarzfahren?

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) setzt sich dafür ein, Schwarzfahren nicht länger als Straftat zu behandeln – vor allem, weil Gerichte und Gefängnisse ohnehin am Limit sind und die bisherigen Regelungen fragwürdig erscheinen.

heute 01:02 Uhr | 4 mal gelesen

Jedes Mal, wenn jemand beim Schwarzfahren erwischt wird und dafür ins Gefängnis muss, stellt sich eine durchaus unbequeme Frage: Ist das wirklich sinnvoll? Bundesjustizministerin Stefanie Hubig findet – offenbar nicht. Im Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (noz) meinte sie, es gäbe gute Argumente für weniger Härte beim sogenannten Erschleichen von Leistungen. Gerade Ersatzfreiheitsstrafen, also das Absitzen von Tagen im Gefängnis, wenn jemand die Geldstrafe nicht zahlen kann, seien aus ihrer Sicht alles andere als zielführend. Hubig denkt da laut und fragt, ob es nicht bessere Wege gäbe, mit den Menschen umzugehen, die sich kein Ticket leisten können. Schließlich gehen durch solche Prozesse bei Gerichten und Behörden jede Menge Zeit und Energie verloren, die woanders dringend gebraucht werden. Die Koalition plant ohnehin, das Strafrecht zu erneuern. Schwarzfahren sollte in diesen Überlegungen kritisch hinterfragt werden. Paragraf 265a StGB, der aktuell greift, hat 2024 wieder über 144.000 Fälle produziert – eine stattliche Zahl, die viele ins Grübeln bringt.

Die Debatte um die Entkriminalisierung von Schwarzfahren nimmt Fahrt auf: Hubig kritisiert vor allem die sozialen Folgen, wenn Menschen ohne Geld ins Gefängnis geraten, und die Ressourcenverschwendung in Justiz und Verwaltung. Hinzu kommt, dass laut Polizeilicher Kriminalstatistik allein in diesem Jahr bereits über 144.000 Fälle polizeilich verfolgt wurden – ein erhebliches Arbeitsaufkommen für Gerichte. Kritische Stimmen argumentieren jedoch auch, dass ein völliges Absehen von Strafe zu neuen Problemen im öffentlichen Verkehrssektor führen könnte, etwa zu einem Rückgang der Einnahmen und einer schwierigeren Durchsetzung von Regeln. In neuen Medienberichten (z.B. bei Spiegel und Zeit) wird zudem beleuchtet, dass viele Ersatzfreiheitsstrafen vor allem Personen mit prekären Lebensverhältnissen treffen – und auch Strafvollzugsanstalten dadurch belastet werden. Diskutiert werden Alternativen wie Verwarnungen, Bußgelder oder gemeinnützige Arbeit anstatt Gefängnisstrafen. Außerdem ist in verschiedenen Städten bereits ein Rückgang der Gefängnisstrafen nach Alternativmodellen zu beobachten.

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