Union schlägt eingeschränkten Schutz vor: Politikerbeleidigung nur noch für Lokalpolitiker?

Die CDU zeigt sich offen für die Empfehlung der Justizminister, hochrangige Politiker aus dem Sonderstrafrecht der sogenannten Politikerbeleidigung herauszunehmen – und will stattdessen vor allem Kommunalpolitiker besser schützen.

heute 14:43 Uhr | 2 mal gelesen

„Bei Beleidigungen sollte kein Unterschied zwischen Bürgern und Spitzenpolitikern gemacht werden“, betonte Martin Plum (CDU), Justiziar der Unionsfraktion, gegenüber der 'Rheinischen Post'. Er lobte die Richtung, die der gefasste Beschluss auf der Justizministerkonferenz einschlage. Nach Ansicht der Union gibt es keinen Bedarf mehr für ein Sonderstrafrecht für die politische Elite, daher sollte §188 des Strafgesetzbuches reformiert werden. Stattdessen plädiert Plum für einen gezielten Schutz auf kommunaler Ebene: Besonders Lokalpolitiker stünden häufig im Kreuzfeuer – Stichwort: Anfeindungen und Hetze nehmen zu. Laut Plum ist ohnehin die 'Verrohung' im öffentlichen Miteinander sichtbar und macht besseren Schutz für alle notwendig. Aber kommunal Engagierte seien besonders oft direkt betroffen von Einschüchterung oder persönlichen Angriffen. Für sie müsse es – im Gegensatz zur Bundespolitik – stärkere rechtliche Möglichkeiten geben, sich zu wehren.

Der Vorschlag der CDU, den Straftatbestand der Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker zu beschränken, folgt auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz, der darauf abzielt, Spitzenpolitiker wie Minister oder Abgeordnete nicht länger einem Sonderstrafrecht zu unterwerfen. Kritik an einem umfassenden Sonderstatus für Spitzenpolitiker kommt schon länger, insbesondere in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz. Während die allgemeine gesellschaftliche Debattenkultur vielerorts rauer wird, brechen persönliche Angriffe vor allem dort durch, wo Menschen noch bekannt und nahbar sind: auf kommunaler Ebene. Gleichzeitig verzeichnen Ermittlungsbehörden eine Zunahme an Anfeindungen gegenüber politisch aktiven Menschen in Städten und Gemeinden. Mit dem Vorstoß würde der Schutzstatus stärker dort greifen, wo konkrete Bedrohungen am ehesten alltäglich werden.

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