Mit dieser Entscheidung entzieht das Gericht milliardenschweren Entschädigungsforderungen die Grundlage – zumindest vorerst. Interessanterweise fiel das Votum mit sieben von neun Richterstimmen recht eindeutig aus, wobei die Richter Jackson und Gorsuch mit abweichenden Argumenten nicht restlos einverstanden waren. Konkret stand im Raum, ob Bayer für das Fehlen eines „Krebs“-Warnhinweises auf seinen Roundup-Produkten haftbar gemacht werden kann. Die US-Umweltschutzbehörde EPA hatte einen solchen Warnhinweis aber gar nicht gefordert, da sie das Mittel nicht als krebserregend einstufte. Das Supreme Court-Urteil stellt damit klar: Die Bundesvorgaben überstimmen die Gesetze einzelner US-Staaten, was aus Unternehmenssicht durchaus praktisch, aus Sicht von Klägern aber ein schwerer Rückschlag ist. Nach Bekanntwerden des Urteils zogen die Bayer-Aktien kurzfristig um fast ein Sechstel an. Bayer hofft nun, dass sich die zahlreichen, über Jahre hinweg angestauten Roundup-Klagen damit quasi erledigen – zumindest sofern es um die Frage von Warnhinweis-Pflichten geht. Zweifel bleiben trotzdem: Wie sicher ist Glyphosat wirklich, und wie geht es nun weiter im juristischen Tauziehen?
Das Urteil des US Supreme Courts gilt als juristischer Meilenstein sowohl für Bayer als auch für die Chemiebranche insgesamt. Mit der Entscheidung, dass die US-Bundesbehörden Vorrang vor einzelstaatlichen Rechtsvorschriften haben, wird der bisherige Standpunkt der EPA bekräftigt und private Klägerrechte empfindlich eingeschränkt. Dennoch bleibt die gesellschaftliche und wissenschaftliche Debatte um Glyphosat und mögliche Gesundheitsrisiken hoch umstritten – vor allem international gibt es weiterhin teils deutlichen Widerstand gegen die Nutzung des Mittels, und neue Studien könnten die Diskussion jederzeit wieder entfachen.