Anklage gegen AfD-Bundestagsmitglied wegen mutmaßlichem Hitlergruß

Matthias Moosdorf, Bundestagsabgeordneter der AfD, sieht sich mit einer Anklage der Berliner Staatsanwaltschaft konfrontiert – ihm wird vorgeworfen, im Juni 2023 einen verbotenen Gruß gezeigt zu haben.

heute 10:36 Uhr | 17 mal gelesen

Manchmal ist es bizarr, wie sich politische Geschichte wiederholend in den Räumen der Macht abspielt – wenn auch auf fragwürdige Weise. Diesmal steht Matthias Moosdorf, AfD-Politiker und Bundestagsmitglied, im Mittelpunkt eines Strafverfahrens. Die Berliner Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, einen verfassungswidrigen Gruß verwendet zu haben – es soll um den sogenannten Hitlergruß gehen. Das Ganze spielte sich offenbar am 22. Juni 2023 während einer laufenden Sitzung ab, nicht irgendwo versteckt, sondern bei Tageslicht und quasi 'im Vorübergehen' im Bereich der Garderobe am Ostzugang des Reichstagsgebäudes. Moosdorf soll einen Parteifreund nicht einfach mit einem Händeschütteln, sondern mit Hackenschlag und ausgestrecktem Arm begrüßt haben – schwer nachvollziehbar, warum irgendjemand das mitten im Bundestag tun sollte, aber hier sind wir. Laut Staatsanwaltschaft war Moosdorf bewusst, dass der menschenverachtende Gruß in aller Öffentlichkeit wahrnehmbar war – kein unbeabsichtigter Fauxpas also, sondern angeblich Absicht. Schon im Oktober 2025 (wie die Zeit vergeht...) hob der Bundestag seine Immunität auf, um die Ermittlungen zu ermöglichen. Bitterer Beigeschmack: Geschichte und Gegenwart tanzen seltsamerweise immer wieder eng umeinander.

Im Fall Matthias Moosdorf zieht sich die Linie zwischen politischer Provokation und justiziabler Tat nach Meinung der Ermittler klar. Der AfD-Abgeordnete wird beschuldigt, am 22. Juni 2023 am Reichstagsgebäude offenkundig einen Hitlergruß gezeigt zu haben – laut Staatsanwaltschaft offenbar mit voller Absicht und nicht irgendwo im Verborgenen. Das bislang öffentlich bekannte Verfahren folgt auf die bereits im Oktober 2025 aufgehobene Immunität Moosdorfs im Bundestag. Kurios ist wohl, dass die AfD erneut mit solchen Vorwürfen konfrontiert ist, was parteiintern für Unruhe sorgt – während politisch linksgerichtete Beobachter und auch zahlreiche Medien diesen Fall als Zeichen für eine vermeintliche Radikalisierung innerhalb der Partei sehen. Wirklich brisant wird die Angelegenheit vor allem vor dem Hintergrund aktueller Diskussionen über demokratische Werte, Umgang mit Rechtsextremismus und die Frage, wie weit die Meinungsfreiheit gehen sollte. Weitere Details zur strafrechtlichen Bewertung und mögliche Reaktionen anderer Fraktionen bleiben abzuwarten – aber das politische Klima dürfte rauer werden. **Erweiterung nach aktueller Recherche:** 1. Die Berliner Staatsanwaltschaft hat die Anklage gegen Moosdorf wegen des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen offiziell bestätigt. Ein Verhandlungstermin am Amtsgericht Tiergarten steht laut Tagesspiegel noch aus. Die AfD hat zu den Vorwürfen bislang nicht öffentlich Stellung genommen (Quelle: Tagesspiegel). 2. In einem weiteren aktuellen Bericht schreibt die Süddeutsche Zeitung über das politische Echo auf die Anklage gegen Moosdorf und nennt Stimmen aus Opposition wie Regierung, die eine härtere Auseinandersetzung mit rechtsextremen Tendenzen fordern. Auch wird diskutiert, inwieweit sich die AfD von solchen Vorfällen öffentlich distanzieren müsse, um Schaden von sich abzuwenden (Quelle: Süddeutsche Zeitung). 3. Die Zeit informiert, dass juristisch bei Hitlergruß-Vorfällen häufig das öffentliche Interesse und die Frage nach der Intention des Täters eine Rolle spielen. Die rechtliche Abwägung sei komplex; der Fall Moosdorf werde daher vermutlich Signalwirkung für ähnliche Verfahren haben. Außerdem wird über die Diskussion im Bundestag berichtet, ob Abgeordnete künftig schneller ihre Immunität verlieren sollten, wenn sie mutmaßlich demokratiefeindliche Symbole verwenden (Quelle: Die Zeit).

Schlagwort aus diesem Artikel