Eigentlich schien der Fall klar: In den ersten Instanzen war die Klägerin mit ihrer Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu zahlen, schlicht abgeblitzt. Die Gerichte zogen es vor, sich auf die bloße Nutzbarkeit des Angebots zu berufen – das Inhaltliche? Wurde ignoriert. Jetzt aber intervenierte das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) – und das hat Gewicht. Es kippte das letzte Urteil, schickte den Fall zurück nach Bayern und rügte, dass es nicht reicht, nur auf die Nutzungsmöglichkeit abzustellen. Viel mehr müsse geklärt werden, ob das Gesamtprogramm der Öffentlich-Rechtlichen wirklich ausreichend vielfältig und ausgewogen ist. Denn verfehlt das Angebot dieses Ziel 'über längere Zeit gröblich', fehlt die verfassungsrechtliche Grundlage für den Beitrag, so die Leipziger Richter. Trotzdem dämpft das Gericht gleich Erwartungen: Die Latte für einen Verstoß liegt hoch – und nach Aktenlage bezweifelt man, dass die Klägerin das Bundesverfassungsgericht überzeugen kann. Aber: Die Gerichte müssen von nun an genauer hinschauen – die inhaltliche Kritik kann nicht weiter pauschal beiseite gewischt werden. Konkret geht es um den Zeitraum Oktober 2021 bis März 2022. Die Klägerin erklärt, der Rundfunk sei einseitig und funktioniere zu sehr als Sprachrohr der staatlichen Meinung. Ob das so stimmt, ist nun offiziell gerichtlich überprüfbar.
Das Bundesverwaltungsgericht hat erstmals klargestellt, dass die inhaltliche Gestaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auch für die Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrags relevant ist. Während zwar eine hohe Hürde für einen Verstoß gegen die Ausgewogenheit besteht, setzte das Gericht das Signal, dass pauschales Abweisen von Programmkritik künftig nicht mehr zulässig ist. Der konkrete Ausgang dieses Einzelfalls ist jedoch offen, zumal das Gericht wenig Hoffnung sieht, dass die Klägerin ihre grundsätzlichen Zweifel bis vor das Bundesverfassungsgericht durchbekommt. Rein praktisch könnte dies aber das Bewusstsein schärfen – sowohl bei den Sendeanstalten, die ihre Programmvielfalt deutlicher dokumentieren müssen, als auch bei den Gerichten, die Argumente gegen einen vielfältigen ÖRR substantieller prüfen müssen. Im aktuellen politischen Kontext, in dem politischer und gesellschaftlicher Druck auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk wächst, heizt dieses Urteil die Debatte weiter an, ob der Beitrag noch zeitgemäß und ausreichend legitimiert ist. Verschiedene Medienhäuser berichten verstärkt über Proteste gegen den Rundfunkbeitrag, während Sender und Politik argumentieren, wie wichtig eine vielfältige Medienlandschaft bleibt.