Die Bundesregierung betont nach der groß angelegten Krisenübung, dass ein Abschussbefehl für ein entführtes Passagierflugzeug weiterhin rechtlich ausgeschlossen bleibt. Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006, das das Luftsicherheitsgesetz in dieser Frage außer Kraft setzte, um die Unantastbarkeit von Menschenleben auch in Extremsituationen zu schützen. Neuere Berichte aus Sicherheitskreisen deuten darauf hin, dass die Frage des übergesetzlichen Notstands in der aktuellen Regierung nicht mehr diskutiert wird – vielmehr übt man Szenarien, in denen Begleitung und kontrollierte Landung die einzige Option sind. Interessant ist auch ein Blick auf internationale Praxis: Während in anderen Staaten (z.B. den USA) unter bestimmten Bedingungen ein Abschussbefehl in Betracht gezogen wird, hält man sich in Deutschland strikt an das richterliche Urteil und sucht nach Alternativen. Aus Medienberichten und den offiziellen Mitteilungen ergibt sich zudem, dass der Einfluss der aktuellen Sicherheitslage – etwa aufgrund politischer Spannungen oder einer erhöhten Terrorgefahr – regelmäßig die Abläufe und Übungen der Bundesregierung prägt, das Gerichtsurteil bislang jedoch nie ernsthaft in Frage gestellt wurde.