Berlin schließt Abschuss entführter Passagiermaschinen aus

Im Anschluss an die jüngste Krisenübung stellte die Bundesregierung klar: Der Abschuss eines von Terroristen gekaperten Zivilflugzeugs ist und bleibt ausgeschlossen.

heute 12:16 Uhr | 2 mal gelesen

Dass das Thema Abschuss von entführten Flugzeugen immer wieder diskutiert wird, zeigt, wie sehr Sicherheitsbedenken und Rechtsfragen miteinander ringen. Sebastian Hille, aktuell stellvertretender Sprecher der Regierung, hat am Freitag noch einmal deutlich gemacht, dass Deutschlands Gesetzeslage hier keinen Ermessensspielraum lässt: Das Bundesverfassungsgerichtsurteil von 2006 ist eindeutig – Menschenleben an Bord dürfen nicht gegeneinander oder gegen das Leben anderer getauscht werden. Das Luftsicherheitsgesetz in Teilen zu kippen, war damals eine echte Zäsur. Man erinnert sich: 2007 hatte der damalige Verteidigungsminister Jung noch erklärt, im Notfall dennoch den Befehl zum Abschuss geben zu wollen. Seine Argumentation: der sogenannte "übergesetzliche Notstand". Aber die aktuellen Verantwortlichen schieben diesem Gedanken einen Riegel vor – Hille seufzt fast hörbar, als er betont, Äußerungen von damals seien kein Thema mehr. Die jüngste Krisenübung lief, wie man hört, geordnet ab. Ein fiktiv entführtes Flugzeug wurde von Bundeswehrjets begleitet und zur sicheren Landung gezwungen – ganz ohne Abschuss-Diskussion, aber vermutlich mit reichlich Adrenalin bei den Beteiligten.

Die Bundesregierung betont nach der groß angelegten Krisenübung, dass ein Abschussbefehl für ein entführtes Passagierflugzeug weiterhin rechtlich ausgeschlossen bleibt. Grundlage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2006, das das Luftsicherheitsgesetz in dieser Frage außer Kraft setzte, um die Unantastbarkeit von Menschenleben auch in Extremsituationen zu schützen. Neuere Berichte aus Sicherheitskreisen deuten darauf hin, dass die Frage des übergesetzlichen Notstands in der aktuellen Regierung nicht mehr diskutiert wird – vielmehr übt man Szenarien, in denen Begleitung und kontrollierte Landung die einzige Option sind. Interessant ist auch ein Blick auf internationale Praxis: Während in anderen Staaten (z.B. den USA) unter bestimmten Bedingungen ein Abschussbefehl in Betracht gezogen wird, hält man sich in Deutschland strikt an das richterliche Urteil und sucht nach Alternativen. Aus Medienberichten und den offiziellen Mitteilungen ergibt sich zudem, dass der Einfluss der aktuellen Sicherheitslage – etwa aufgrund politischer Spannungen oder einer erhöhten Terrorgefahr – regelmäßig die Abläufe und Übungen der Bundesregierung prägt, das Gerichtsurteil bislang jedoch nie ernsthaft in Frage gestellt wurde.

Schlagwort aus diesem Artikel