BFH bestätigt Baden-Württembergs Grundsteuergesetz: Kein Verstoß gegen die Verfassung

Das Bundesfinanzgericht hält das Grundsteuergesetz von Baden-Württemberg für verfassungsgemäß – trotz einiger Kritik an der Praxis.

heute 10:22 Uhr | 2 mal gelesen

Mit seinem Urteil hat der Bundesfinanzhof am Mittwoch grundsätzlich klargestellt: Das Grundsteuergesetz des Landes Baden-Württemberg steht mit dem Grundgesetz und geltendem Bundesrecht im Einklang. Geklagt hatten einerseits eine Grundstückseigentümerin aus Karlsruhe, die wegen gemischter Gebäudenutzung eine abweichende Bewertung ihres Grundstücks gefordert hatte, und andererseits ein Ehepaar aus Stuttgart, das Erschwernisse wie Verkehrslärm einkalkuliert sehen wollte. Beide Anliegen wurden abgewiesen, das zuständige Finanzamt habe laut BFH zu Recht den vollen Bodenrichtwert für die Berechnung herangezogen. Individuelle Besonderheiten und spezifische Nachteile, so das Gericht, müssten im Sinne einer praktikablen Verwaltung pauschaliert werden – auch wenn das berechtigte Kritik aufwirft. Die Grundsteuer-Regeln nach dem neuen Landesmodell gelten erst seit wenigen Monaten, nachdem es bereits grünes Licht für das Bundesmodell gab. Doch ganz entschieden ist die Debatte damit nicht: Weitere Verfahren gegen die Landesgesetze von Hamburg, Hessen und Bayern stehen noch aus; Entscheidungen werden frühestens 2026 beziehungsweise 2027 erwartet. Die Frage, ob Typisierung immer fair ist, bleibt also lebendig.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Mitte Juni 2024 entschieden, dass das Grundsteuermodell Baden-Württembergs verfassungskonform ist. Die Kläger konnten weder durch Bündelung besonderer Grundstücksnutzungen noch durch Hinweis auf Lärmbelastung durchdringen; der BFH stellt in seinem Urteil klar, dass steuerliche Typisierung und Pauschalisierung zulässig sind, um Verwaltungsaufwand praktikabel zu halten – auch wenn das individuelle Eigentümer benachteiligen kann. Das Urteil ist insbesondere relevant, da bundesweit verschiedene Modelle in den Bundesländern parallel existieren und viele Kommunen sowie Eigentümer gespannt auf weitere wegweisende Entscheidungen, etwa zu Hamburg, Hessen und Bayern, warten. Laut mehreren Medienberichten ist das Thema Grundsteuer und deren Auswirkungen vor allem für private Eigentümer und kommunale Haushalte weiterhin umstritten. Die Reaktionen aus Politik und Verbänden reichen von Zustimmung für die Rechtssicherheit bis zu neuer Kritik an der fehlenden individuellen Gerechtigkeitsprüfung.

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