Der BGH hat final entschieden: Bürger können von Autoherstellern keinen vorgezogenen Verzicht auf Verbrennungsmotoren einklagen – selbst, wenn sie sich auf ihr Persönlichkeitsrecht samt Schutz ihres Lebensraums stützen. Die Deutsche Umwelthilfe hatte argumentiert, BMW und Mercedes-Benz schadeten den Klimazielen und beeinflussten persönliche Rechte, doch die Richter sehen die Pflicht zur Schaffung wirksamer Klimaschutzvorgaben eindeutig beim Gesetzgeber. Interessant daran ist, dass das Urteil zwar auf klare Gesetzeslage verweist, aber auch ein gewisses politisches Vakuum sichtbar macht: Die Unternehmen befolgen zwar aktuell geltendes Recht, allerdings gibt es inzwischen zahlreiche gesellschaftliche Akteure, die ambitioniertere Vorgaben für nötig halten. In letzter Zeit mehren sich in Deutschland gerichtliche Klimaklagen – so zum Beispiel neue Fälle gegen VW sowie Klägerinitiativen, die einen ähnlich weiten Klimaschutzanspruch einfordern. Das Thema bleibt also heiß, während die Diskussion um staatliche und industrielle Verantwortung weiter wabert.