"Was Bundesjustizministerin Hubig vorschlägt, ist aus meiner Sicht kein Schutz für den Rechtsstaat, sondern vor allem eine politische Einflussnahme in die richterliche Unabhängigkeit. Schöffen übernehmen eine wichtige ehrenamtliche Rolle, vertreten das Volk und bringen damit verschiedene gesellschaftliche Sichtweisen ins Gericht ein. Ich halte daher nichts davon, dass künftig schon bei der Auswahl politisch aussortiert oder gar überprüft werden soll. Das öffnet einer Justiz, die sich an Gesinnung orientiert, die Tür – und das will wohl niemand ernsthaft.
Nach aktueller Rechtsgrundlage müssen Richter – also auch Schöffen – fest auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Dafür braucht es meiner Meinung nach kein neues Instrument aus dem Ministerium. Hubig übersieht außerdem den Unterschied zwischen Loyalität zur Verfassung und Loyalität zur regierenden Politik. Dieser Unterschied ist essenziell für ein funktionierendes Rechtssystem. Es geht um unabhängige Rechtsprechung und nicht darum, vorab politisch genehme Personen auszuwählen. Solche Ansätze erinnern unangenehm an autoritäre Tendenzen aus der Geschichte."
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Bundesjustizministerin Stefanie Hubig plant offenbar, die Voraussetzungen für die Ernennung von Schöffen – also ehrenamtlichen Richtern – zu verschärfen, um explizit Extremisten besser ausschließen zu können. Stephan Brandner (AfD) sieht darin keinen Schutz für den Rechtsstaat, sondern eine gefährliche Sehnsucht nach politischer Kontrolle und die Gefahr einer Gesinnungsjustiz. Tatsächlich gibt es in Deutschland aktuell eine intensive Debatte darüber, wie Gerichte besser vor Einflussnahme von Extremisten oder Demokratiefeinden geschützt werden können. In den vergangenen Monaten wurde mehrfach berichtet, dass Personen mit extremistischen Ansichten in das Schöffenamt berufen wurden, was Politiker aller demokratischen Parteien zum Handeln animierte. Die Praxis der Schöffenwahl ist aufgrund ihrer Bedeutung für den gesellschaftlichen Pluralismus kontrovers, aber das Hauptanliegen bleibt, einen echten Spagat zwischen offener Gesellschaft und Schutz des Rechtsstaats zu schaffen.