Brosius-Gersdorf warnt: Politische Brandmauer darf Grundrechte der Parteien nicht aushebeln

Verfassungsrechtlerin Frauke Brosius-Gersdorf betont, dass politische Ausgrenzung – die sogenannte Brandmauer – nicht die grundgesetzlich garantierten Rechte politischer Parteien verletzen darf.

heute 05:02 Uhr | 2 mal gelesen

Eigentlich, sagt Brosius-Gersdorf, sei die Brandmauer eher ein politisches Werkzeug – so weit, so normal. Doch sie warnt, dass es rechtlich brenzlig wird, sobald solche Schranken dazu führen, dass Parteien in ihren Rechten beschnitten werden. Konkret gehe es dabei etwa um die Zusammensetzung von Ausschüssen im Bundestag: Diese müssten die Mehrheitsverhältnisse im ganzen Parlament widerspiegeln. Die aktuelle Lage – zum Beispiel, dass weder Linke noch AfD im geheimdienstkontrollierenden Parlamentarischen Kontrollgremium sitzen, weil die Union beide ausgrenzt – wertet Brosius-Gersdorf im Fall der Linken als klaren Verfassungsverstoß. Bei der AfD sei die Situation komplizierter, weil sie vom Verfassungsschutz beobachtet wird; immerhin ist das Kontrollgremium für die Aufsicht dieses Schutzes zuständig. Was ein Verbot der AfD angeht, gibt sich Brosius-Gersdorf äußerst zurückhaltend: Die Hürden für ein Parteienverbot seien enorm hoch. "Einfach mal ausprobieren? Das halte ich für hochriskant." Scheitere ein solcher Antrag, hätte das weitreichende Folgen – und das könne, fast schon ironisch, die Demokratie selbst schwächen.

Die Debatte über Brandmauern in der Politik wirkt in Deutschland aktuell wie ein Brennglas auf das Spannungsverhältnis zwischen Parteienfreiheit und demokratischem Schutz. Brosius-Gersdorf unterstreicht, dass die Missachtung von Gleichbehandlung im Bundestag, insbesondere bei der Besetzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums, verfassungsrechtlich bedenklich ist. Angesichts heftiger Diskussionen um ein mögliches AfD-Verbot warnt sie, dass ein solches Vorhaben rechtlich extrem schwer durchzusetzen wäre und im Falle eines Scheiterns sogar unerwünschte Nebenwirkungen für die Demokratie mit sich brächte. Recherchen zum heutigen Stand zeigen, dass die Debatte um Demokratie, Parteienrechte und Gefahren für die parlamentarischen Strukturen durch Ausgrenzung weiterhin hochaktuell bleibt. Vor allem im Zuge der Europawahl und diverser Bundestagsdebatten, in denen die Ausschussbesetzung Thema war, gibt es verstärkte Aufmerksamkeit für das Gleichgewicht zwischen politischer Abgrenzung und verfassungsrechtlicher Fairness. Überdies nehmen aktuelle Medienberichte Bezug auf die schwierige Balance zwischen der Rechtsstaatlichkeit und der Notwendigkeit einer wirksamen politischen Abgrenzung gegenüber verfassungsfeindlichen Tendenzen.

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