Acht wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger haben unabhängig voneinander versichert, bei der Bundestagswahl im Wahllokal ihre Stimme für das BSW abgegeben zu haben – und das, obwohl das offizielle Ergebnis für diese Lokale exakt null Stimmen für das BSW auswies. Parallel dazu fiel auf, dass die Kleinstpartei Bündnis Deutschland (BD) in eben diesen Wahllokalen ein teils auffällig hohes Stimmenergebnis verbuchen konnte, was laut BSW alles andere als ein Zufall ist. Diese Beobachtungen finden sich in einer umfangreichen Beschwerde wieder, die die Partei jetzt beim Bundesverfassungsgericht einreichte. Im Anhang gibt es dazu detaillierte eidesstattliche Versicherungen der betroffenen Wählerinnen und Wähler. Die Parteivorsitzende Amira Mohamed Ali hält die vorliegenden Ungereimtheiten für einen klaren Indikator, dass das amtliche Wahlergebnis in Teilen schlichtweg nicht stimmen könne. "Strukturelle Fehler beim Auszählen zu unseren Lasten sind damit belegt", erklärte sie deutlich. Auch Sahra Wagenknecht schloss sich an: Es ginge dabei explizit nicht darum, noch in den Bundestag einziehen zu wollen, sondern die Korrektheit und damit das Vertrauen in das demokratische Wahlsystem zu sichern. Unterm Strich bleibt also: Das BSW fordert Aufklärung – nicht für eigene Mandate, sondern zugunsten der Glaubwürdigkeit der Demokratie.
Im Kern steht der Vorwurf, dass bei der letzten Bundestagswahl Stimmen für das BSW in einigen Wahllokalen fälschlicherweise nicht gezählt wurden, wie die Aussagen von acht betroffenen Wählerinnen und Wählern nahelegen. Die Partei erhebt keine Forderung nach Mandaten, sondern kämpft für eine transparente Aufarbeitung möglicher Systemfehler im Auszählungsprozess und somit für die Integrität des demokratischen Systems. Auch vor dem Bundesverfassungsgericht sucht das BSW nun nach einer Korrektur – eine Bewegung, die in Medien und Öffentlichkeit teils auf Zustimmung, teils auf Skepsis stößt. Laut jüngsten Berichten (z.B. taz, ZEIT Online, FAZ) werden die Beschwerde und mögliche Auswirkungen auf das Vertrauen der Bevölkerung ins Wahlsystem breit diskutiert, wobei Experten betonen, dass Unregelmäßigkeiten zwar selten, aber immer wieder Gegenstand gerichtlicher Prüfungen sind.