Bundesgerichtshof: 13 Jahre Haft für Karatetrainer wegen massivem Kindesmissbrauch bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Berufung eines Karatetrainers abgewiesen. Der Mann bleibt für den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in über hundert Fällen zu einer langen Haftstrafe verurteilt – eine Entscheidung mit Signalwirkung.

heute 09:54 Uhr | 2 mal gelesen

Laut einer aktuellen Mitteilung aus Karlsruhe bleibt das Urteil bestehen: Ein Mann, der als Karatetrainer zwischen 1998 und 2010 Kindern und Jugendlichen gegenüber sexuelle Übergriffe begangen hatte, muss eine 13-jährige Freiheitsstrafe absitzen. Dabei handelte es sich nicht um Einzelfälle – insgesamt wurden 141 Taten festgestellt, wobei 103 besonders schwer wogen. Was unter die Haut geht: Der Trainer nutzte gezielt das Vertrauensverhältnis, das Sport und Gemeinschaft schaffen können, für seine Vergehen aus. Der 6. Strafsenat des BGH in Leipzig fand – mit einer gewissen Kühle, wie es Juristenart so mit sich bringt – keinerlei Verfahrensfehler oder Anhaltspunkte für eine andere Bewertung. Auch die Sicherungsverwahrung bleibt bestehen, um potenzielle weitere Opfer zu schützen. Dies dürfte zum einen Angehörigen und ehemaligen Vereinskollegen eine Art Abschluss verschaffen, zeigt aber auch, wie lang sich die Rechtsprechung manchmal ziehen kann: Es geht um Fälle, die zum Teil Jahrzehnte zurückliegen. Seltsam an solchen Nachrichten ist, dass man fast erleichtert ist, wenn einfach die rechtsstaatlichen Mühlen mahlen, ohne Pannen und Verfahrenschaos – wie es in der Vergangenheit bei Missbrauchsfällen manchmal geschah. Am Ende bleibt ein Urteil, das durch alle Instanzen getragen wird. Gerichtliches Ende, menschlich vermutlich nie verarbeitet.

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gegen einen ehemaligen Karatetrainer aus Sachsen-Anhalt bestätigt, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in über 100 Fällen und anderer Delikte zu 13 Jahren Haft verurteilt wurde. Das Gericht lehnte die Revision des Angeklagten ab und bestätigte auch die Anordnung der Sicherungsverwahrung, um das Risiko weiterer Taten nach Verbüßung der Strafe zu minimieren. Der Täter hatte die Taten über viele Jahre hinweg systematisch begangen und sein gestandenes Fehlverhalten lässt wenig Zweifel an der Schuld – umso wichtiger war der genaue Umgang des Gerichts mit dem sensiblen Thema und das Signal, dass juristische Konsequenzen in solchen Fällen konsequent gezogen werden.

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