Donnerstag reihten sich die Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen Seite an Seite – gemeinsam hoben sie die Hand für das neue Gesetz. Die AfD blieb davon unbeeindruckt und lehnte ab, während die Linke sich in die Enthaltung zurückzog. Die eigentliche Idee des Tariftreuegesetzes? Der Staat will beim Einkauf von Bau- und Dienstleistungen künftig sicherstellen, dass Auftragnehmer Tariflöhne zahlen – ein zäher Versuch, die Tarifautonomie zu stärken und Dumping zu erschweren. Doch so richtig einig ist sich niemand: Die Arbeitgeber betonen, das führe nur zu mehr Papierkram, von tieferen Angriffen auf bewährte Marktmechanismen gar nicht zu reden. Gesamtmetall hält die Regeln für abwegig und praktisch kaum umsetzbar. Auf der anderen Seite sehen etwa die Linken die vielen Schlupflöcher kritisch, besonders, weil Verteidigungs- und Sicherheitsaufträge ausgenommen wurden und Lieferaufträge unterwegs ganz rausgeflogen sind. Es brodelt also gehörig im Berliner Gesetzestopf.
Das Tariftreuegesetz soll verhindern, dass bei öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträgen Billiglöhne gezahlt werden – nur, Lieferaufträge wurden letztlich gestrichen. Arbeitgeberkritik entzündet sich vor allem an mehr Bürokratie und einem zu starken Eingriff in die Verhandlungsfreiheit; Befürworter sehen darin einen Schritt gegen Lohndumping und für faire Arbeitsbedingungen. Interessanterweise gibt es laut aktuellen Debatten weiterhin Unklarheit, inwieweit gesetzliche Eingriffe tatsächlich die Tarifbindung stärken und wie effektiv die Kontrolle durch staatliche Stellen erfolgt. Recherchen der letzten Tage zeigen, dass viele Bundesländer längst eigene Tariftreuegesetze haben und die Diskussion um ein einheitliches Bundesgesetz vor allem um die Festlegung bundesweiter Mindeststandards kreist.