Der Bundestag hat mit dem Kritis-Dachgesetz einen Meilenstein für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen gesetzt. Ziel ist es, zentrale Einrichtungen – etwa aus den Bereichen Energie, Wasser, Transport – stärker vor Risiken wie Naturkatastrophen, Sabotage oder Cyberattacken zu schützen. Neben der grundlegenden Registrierung und Identifizierung der relevanten Betreiber verpflichtet das Gesetz diese Akteure zu aufwändigen Risikoanalysen und Meldepflichten bei besonderen Vorfällen. Experten begrüßen die einheitlichen Standards, warnen aber vor zusätzlicher Bürokratielast, gerade für kleinere Versorger. Im EU-Kontext ist die Umsetzung der CER-Richtlinie eine Notwendigkeit, denn die Verwundbarkeit kritischer Infrastruktur wurde in den letzten Monaten immer offensichtlicher – etwa durch gezielte Angriffe auf Pipelines. Staaten wie Frankreich, die Niederlande oder Schweden stehen vor ähnlichen Herausforderungen und setzen teils schon länger auf zentralisierte Kontroll- und Meldepflichten. Kritische Stimmen befürchten, der Abstimmungsprozess zwischen Bund und Ländern könnte in der Praxis Schwierigkeiten bringen. Trotz klarer Richtung bleiben viele Details im Alltag noch ungeklärt – zum Beispiel, wie Datenschutz und Sicherheitsinteressen ausbalanciert werden können.