Freitagvormittag: Der Bundestag winkt – mit Stimmen von SPD und Union – ein überarbeitetes Reformpaket für deutsche Kliniken durch. Im Gepäck: satte 46 Änderungsanträge aus dem Gesundheitsausschuss, die maßgeblich von den Regierungsparteien eingebracht wurden. Besonders heftig diskutiert wurde die Rolle der Länder bei den Details der Reform, etwa wie sie künftig mitmischen können. Außerdem werden Fristen für die Umsetzung nach hinten geschoben. Das klingt erstmal bürokratisch, dahinter stecken aber durchaus praktische Konsequenzen: Die Hoffnung ist, dass die Kliniken mehr Spielraum erhalten und nicht gleich in neue Regeln stolpern.
Zentrale Punkte: Die Zahl der sogenannten Leistungsgruppen sinkt von 65 auf 61 – quasi eine Umstrukturierung des Angebots, allerdings mit einigen Sonderregeln, damit nicht alles über einen Kamm geschoren wird. Eigentlich sollte die Vorhaltevergütung, eine Art Pauschale für die Bereitstellung medizinischer Angebote, schon eher kommen. Jetzt aber kommt sie erst ein Jahr später. Zuschläge für Pädiatrie und Geburtshilfe werden ebenfalls, vorläufig, weitergeführt.
Die Finanzierung des Ganzen sorgt natürlich seit jeher für Streit. Der Bundesanteil am Transformationsfonds für die Krankenhäuser kommt künftig aus dem Sondertopf für Infrastruktur und Klimaschutz, zudem werden die jährlichen Zuschüsse aufgestockt. Der Bundesrat wiederum ist noch nicht glücklich: In seiner Rückmeldung drängt er insbesondere auf Nachbesserungen mit Blick auf Schnittstellen zwischen verschiedenen Versorgungssektoren. Es bleibt also dynamisch – und auch ein bisschen holprig.
Die Bundesregierung will mit der Reform tiefgreifende Veränderungen für Krankenhäuser durchsetzen, um Überkapazitäten abzubauen und die Finanzierung effizienter zu gestalten. Laut aktuellen Berichten werden kleinere Kliniken wohl besonders betroffen sein, während große Zentren mehr Kompetenzen erhalten könnten. Zugleich wächst die Kritik etwa von Ärzteverbänden und Pflegepersonal, die befürchten, dass Versorgungslücken auf dem Land entstehen könnten – schrittweise sollen neue Kooperationsmodelle erprobt werden. Außerdem ruft der neue Finanzierungsmechanismus Widerstände hervor, insbesondere bezüglich Transparenz und Kontrolle, da die kommenden Jahrestranchen aus dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz stammen sollen. Im Bundestag zeigte sich zudem, dass viele Details weiterhin sehr strittig sind: Die Diskussionen um Sektorenkopplung, lange Übergangsfristen und mehr Länderbeteiligung sind keineswegs abgeschlossen, der Bundesrat fordert energisch zusätzliche Korrekturen.