CDU-nahe Klimaunion hält neues Heizungsgesetz für grundgesetzwidrig

Ein frisch veröffentlichtes Gutachten, beauftragt von der Klimaunion – einer Gruppierung aus dem Umfeld der CDU –, sieht im Heizgesetz der Regierungskoalition klare verfassungsrechtliche Defizite. Die Analyse befeuert die Debatte rund ums Ziel der Klimaneutralität.

heute 17:08 Uhr | 4 mal gelesen

Das Papier kommt zu einem ziemlich klaren Schluss: Das neue Gebäudeenergiegesetz bleibt deutlich hinter den Ansprüchen zurück, die sich Deutschland beim Thema Klimaneutralität gesetzt hat – und verstößt, laut Gutachten, gegen die Linie, die das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat. Hauptkritikpunkt: Fossile Heizungen dürfen, so wie das Gesetz aktuell angelegt ist, auch nach 2045 weiterlaufen, was eigentlich mit der Zielmarke der Klimaneutralität überhaupt nicht zusammengeht. Die sogenannte "Bio-Treppe", also die geplanten schrittweisen Beimischungen von nachhaltigen Gasen wie Wasserstoff oder Biogas, wird im Gutachten ebenfalls als stumpfes Schwert beurteilt, weil ein verbindlicher Anteilspfad für „grüne“ Gase fehlt. Ein echtes Ausstiegsdatum für klassische fossile Heizungen? Fehlanzeige. Empfehlenswert wäre laut Experten ein gesetzlich definiertes Betriebsende – zum Beispiel zum 31. Dezember 2044. Interessant ist dabei auch, wer das Gesetz aktuell vorangebracht hat: Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD) haben es im Kabinett jüngst eingebracht und durchgewinkt. Inwiefern das alles noch zu heilen ist? Das wird die politische Debatte wohl nochmal ordentlich aufmischen.

Die Debatte um das neue Gebäudeenergiegesetz zeigt tiefe Gräben: Die Klimaunion sieht – gestützt auf ein Gutachten – deutliche verfassungsrechtliche Bedenken. Konkret geht es darum, dass fossile Heizsysteme ohne feste Ausstiegsregelung Bestandsschutz genießen und damit die Klimaziele in weite Ferne rücken könnten. Auch andere Stimmen aus der Energiebranche und Umweltverbänden äußern mittlerweile Kritik, während Wirtschafts- und Bauministerium eine spätere Anpassung ankündigen – doch ob das Bundesverfassungsgericht tatsächlich eingreifen wird, bleibt vorerst offen. Aktuelle Entwicklungen: Forschende kritisieren, dass das Gesetz zwar Investitionssicherheit vorgibt, aber keine ausreichenden Anreize für die Umstellung auf erneuerbare Energien bietet. Die Diskussionen spitzen sich insbesondere an der Frage zu, wie verbindlich der Minderungspfad für Treibhausgase ausgestaltet werden muss, damit das deutsche Klimaschutzurteil erfüllt wird. Zugleich ringt die Bundesregierung weiter mit den Energiekonzernen und Handwerksverbänden darüber, wie die Umrüstung sinnvoll und sozial verträglich organisiert werden kann.

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