Der Cum-Ex-Skandal, einer der größten Steuerskandale in Deutschland, beschäftigt weiterhin Gerichte und Politik. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Bonner Landgericht die Einziehung von 40 Millionen Euro beim früheren Warburg-Bank-Chef Olearius erneut prüfen muss, während das Hauptverfahren wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit eingestellt bleibt. Laut Recherchen haben die Cum-Ex-Geschäfte dem Staat enorme Steuerausfälle beschert und werfen auch Fragen nach politischer Einflussnahme und Versäumnissen bei der Bankenaufsicht auf. Aktuelle Details: Das Landgericht Bonn muss nun erstmals unabhängig klären, ob die Vermögenswerte von Olearius trotz Einstellens des eigentlichen Strafverfahrens eingezogen werden können. Dabei richtet sich das Augenmerk der Justiz verstärkt auf Profiteure und Hintermänner der Cum-Ex-Deals. Die öffentliche Aufmerksamkeit bleibt groß, weil der Fall als Beispiel für mangelnde Aufarbeitung und Durchgriff bei komplexer Finanzkriminalität gilt.