Cum-Ex: BGH fordert Neuprüfung bei Warburg-Bankier Olearius

Der Bundesgerichtshof hat einen Aspekt im Hamburger Cum-Ex-Prozess um Christian Olearius aufgehoben und die Bonner Entscheidung an eine andere Kammer zurückverwiesen.

heute 12:12 Uhr | 2 mal gelesen

Mal wieder dreht sich das Justizkarussell um Cum-Ex. Konkret geht es diesmal um Christian Olearius, das ehemalige Oberhaupt der Warburg Bank. Wegen windiger Aktiengeschäfte, bei denen der Staat systematisch um Millionen betrogen wurde – Stichwort: Cum-Ex – war am Bonner Landgericht ursprünglich angeordnet worden, Olearius solle stolze 40 Millionen Euro, angeblich aus illegalen Tatlöhnen, abgeben. Doch da der Mann als dauerhaft verhandlungsunfähig gilt, wurde das Verfahren gegen ihn selbst eingestellt. Eigentlich wollte die Staatsanwaltschaft trotzdem das Geld per selbstständigem Einziehungsverfahren sichern – ein Vorhaben, das das Bonner Gericht kippte. Der Bundesgerichtshof aber hat nun entschieden: Diese Ablehnung sei so nicht haltbar. Also: Alles auf Anfang, zumindest in Sachen Tatlohn – die neue Kammer muss genau prüfen, ob und wie diese Gelder eingezogen werden können. Dies betrifft allerdings nicht das Urteil zur Einstellungsfrage. Das bleibt – Stand jetzt – bestehen.

Der Cum-Ex-Skandal, einer der größten Steuerskandale in Deutschland, beschäftigt weiterhin Gerichte und Politik. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass das Bonner Landgericht die Einziehung von 40 Millionen Euro beim früheren Warburg-Bank-Chef Olearius erneut prüfen muss, während das Hauptverfahren wegen seiner Verhandlungsunfähigkeit eingestellt bleibt. Laut Recherchen haben die Cum-Ex-Geschäfte dem Staat enorme Steuerausfälle beschert und werfen auch Fragen nach politischer Einflussnahme und Versäumnissen bei der Bankenaufsicht auf. Aktuelle Details: Das Landgericht Bonn muss nun erstmals unabhängig klären, ob die Vermögenswerte von Olearius trotz Einstellens des eigentlichen Strafverfahrens eingezogen werden können. Dabei richtet sich das Augenmerk der Justiz verstärkt auf Profiteure und Hintermänner der Cum-Ex-Deals. Die öffentliche Aufmerksamkeit bleibt groß, weil der Fall als Beispiel für mangelnde Aufarbeitung und Durchgriff bei komplexer Finanzkriminalität gilt.

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