Das Bundesministerium für Landwirtschaft hat der EU-Kommission jüngst ein Paket mit Ideen übergeben, wie die Entwaldungsverordnung – die sogenannte EUDR – nicht zur Zumutung für Betriebe wird. Da war lange Streit ums Detail: Laut Bundesagrarminister Alois Rainer (CSU) wurde mit viel Nachdruck erreicht, dass Kleinbauern und Waldbesitzer entlastet und viele Folgebetriebe aus der Pflicht genommen werden. Klingt erstmal nach Polit-Theater – aber wenn man bedenkt, was die ursprünglichen Regelungen für einen administrativen Marathon (und Kosten) nach sich gezogen hätten, versteht man den Drang zur Vereinfachung. Die Einführung der neuen Vorschriften verschob sich daher, und die Mitgliedstaaten setzten die Kommission mächtig unter Zugzwang, Praktiker-freundliche Nachbesserungen nachzuliefern, und zwar pronto (Stichtag war Ende April). Unterm Strich ist Deutschland also durchaus für den Schutz der Wälder – aber nicht um den Preis vergraulter Landwirte und Unternehmen, die im globalen Wettbewerb sowieso schon genug zu kämpfen haben.
Konkret? Die Vorschläge des Berliner Ministeriums drehen sich um: Sammelmeldungen für Kleinerzeuger, präzisere Nachweise speziell bei Importen aus Ländern mit geringem Risiko, weniger Papierkram (konkret: Einschränkung der Legalitätsprüfung) und die Forderung an die EU-Kommission, endlich für eine länderübergreifend einheitliche Linie zu sorgen. Kontrollbehörden sollen zudem nicht mit endlosen Anträgen lahmgelegt werden. Ganz ehrlich: Irgendwie merkt man, dass Theorie und Praxis in Brüssel und Berlin nicht immer denselben Wurzelstock teilen.
Deutschland setzt sich energisch für eine praxistaugliche Umsetzbarkeit der EU-Entwaldungsverordnung ein. Neben den bekannten Forderungen nach regionalen Sammelmeldungen und reduzierten Nachweispflichten rückt auch die Kritik vieler Verbände an der aktuellen Datenlage in den Fokus: Viele Betriebe beklagen mangelnde Klarheit, wie sie ihre Rückverfolgbarkeits-Pflichten konkret erfüllen sollen. In anderen Mitgliedsstaaten formiert sich mittlerweile Widerstand gegen die EUDR, weil die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Agrarwirtschaft gegenüber Importprodukten aus weniger streng regulierten Regionen gefährdet sein könnte. Mehrere aktuelle Berichte, zum Beispiel auf taz.de und faz.net, betonen zudem, dass die Implementierung der Verordnung noch immer mit erheblichen Unsicherheiten und kostenintensiven bürokratischen Hürden behaftet ist. Die Diskussion spitzt sich nun darauf zu, wie effektiv Waldschutz und Handelsinteressen miteinander in Einklang gebracht werden können – und ob Brüssel den Spagat schafft, ohne regionale Märkte zu brechen.