Offenbar sieht das Hamburger Gericht in einigen Aspekten eine typische Aussage-gegen-Aussage-Situation, blieb aber in Teilen zugunsten von Schedlich. Hintergrund des Prozesses waren Formulierungen aus einer von Schedlich beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgegebenen eidesstattlichen Versicherung. Damals drehte sich alles um 'MeToo'-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar, die jedoch nicht ursprünglich von Schedlich selbst stammten. Der RBB hatte Vorwürfe mehrerer Frauen öffentlich gemacht – Gelbhaar wies sie energisch als unwahr zurück. Später wurde deutlich, dass zentrale Anschuldigungen inhaltlich kaum haltbar waren, woraufhin sich der RBB bei Gelbhaar entschuldigte. Für Gelbhaar hatte das Ganze jedoch weitreichende Folgen: Er verlor seine sichere Position für eine erneute Bundestagskandidatur und schied schließlich im Frühjahr 2025 aus dem Parlament aus. Das juristische Hickhack zwischen den Beteiligten wirkt nach – und lässt auch Fragen nach Verantwortung der Medien und gesellschaftlichem Umgang mit Vorverdächtigungen offen.
Das Oberlandesgericht Hamburg entschied zugunsten von Klara Schedlich, dass sie gewisse Äußerungen gegenüber Stefan Gelbhaar wiederholen darf. Die zugrundeliegenden 'MeToo'-Vorwürfe, die durch den RBB öffentlich thematisiert worden waren, stellten sich im Nachhinein in wesentlichen Punkten als falsch heraus, was zu einer Entschuldigung des Senders führte; der Imageschaden für Gelbhaar indes blieb. Das Urteil wirft Schlaglichter auf den Umgang mit sensiblen Vorwürfen im öffentlichen Raum, die Rolle von Medien und Parteiverfahren sowie die teils gravierenden Folgen für Betroffene, selbst wenn sich Anschuldigungen nicht bestätigen.