Erneute Gehaltserhöhung für Bundestagsabgeordnete: Deutliches Plus ab Juli 2026

Ab Juli 2026 erhalten Bundestagsabgeordnete spürbar mehr Geld – eine erneute Diätenerhöhung sorgt für Diskussionen.

heute 12:52 Uhr | 2 mal gelesen

Eigentlich bleibt das Thema alle paar Jahre dasselbe: Mit der Anpassung der Gehälter für Bundestagsabgeordnete steigen die Bezüge diesmal wieder deutlich, so sieht es zumindest das Statistische Bundesamt vor. Rund 4,2 Prozent mehr Geld – macht etwa 497 Euro obendrauf pro Monat. Klingt für viele Ohren erstmal nach jeder Menge, erst recht bei einem Grundgehalt, das sich nun locker auf 12.330 Euro im Monat beläuft. Kein Taschengeld, nicht wahr? Bemerkenswert ist, dass dies inzwischen die dritte stärkere Diätenerhöhung in Folge ist. 2023 gab’s bereits sechs Prozent, im Vorjahr immerhin 5,4 Prozent obendrauf. All das orientiert sich an der allgemeinen Lohnentwicklung, so zumindest die rechtlich festgekloppte Begründung. Aber was bedeutet das unterm Strich? Für die meisten Menschen jenseits des Berliner Politikbetriebs klingt es nach ziemlich viel – jedenfalls mehr, als sie von ihren eigenen Arbeitgebern erwarten dürfen. Zwischendurch frage ich mich: Kommt die Anpassung nicht immer zur Unzeit? Während an vielen Ecken gespart wird, trifft solch eine Nachricht selten auf Gegenliebe – unabhängig von der Begründung. Und doch ist auch klar: Bundestagsabgeordnete haben einen fordernden Job, Verantwortung, Öffentlichkeit, alles. Die Kontroverse bleibt dennoch – und vielleicht ist das auch so ein typisch deutsches Ritual, über Diäten zu debattieren.

Mit Wirkung zum Juli 2026 steigen die Bezüge der Bundestagsabgeordneten um 4,2 Prozent auf rund 12.330 Euro monatlich. Die Erhöhung orientiert sich an der Entwicklung der Nominallöhne und ist die dritte deutliche Anpassung innerhalb von vier Jahren. Während der Bundestag die automatische Kopplung an die Lohnentwicklung als transparent und nachvollziehbar hervorhebt, stößt die Gehaltserhöhung in Teilen der Bevölkerung und von Oppositionspolitikern regelmäßig auf Kritik, zumal viele Berufstätige von solch dynamischen Steigerungen nur träumen können. – Interessanterweise berichten viele Medien aktuell, dass die Erhöhung Teil eines festen Mechanismus ist und keine „individuelle Anhebung“ durch den Bundestag beschlossen werden muss. Manche fordern angesichts der angespannten Haushaltslage, dass auch Abgeordnete Solidarität zeigen müssten.

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