Der Europäische Gerichtshof bestätigte nun endgültig die Nichtigkeit der von der EU-Kommission genehmigten Corona-Beihilfen für Lufthansa. Vor allem wurde der Kommission angelastet, dass sie bei der Festlegung des Preises für den Aktienumtausch der stillen Beteiligung II gegen ihre eigenen zeitlich begrenzten Pandemieregeln verstoßen habe. Auch für andere staatlich unterstützte Unternehmen und laufende Beihilfeverfahren könnte das Urteil Signalwirkung entfalten, da der EuGH offenbar auf eine sorgfältige, transparente Abwägung und Prüfung der Wettbewerbsbedingungen pocht. Recherche-Update: In aktuellen Berichten werden vor allem die Signalwirkung für zukünftige Rettungsmaßnahmen, die möglichen Rückzahlungsforderungen sowie die Auswirkungen für Luftfahrt und Politik diskutiert. Branchenkenner befürchten mögliche Auswirkungen auf künftige Staatshilfen nach diesem Präzedenzfall. Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass die Lufthansa-Situation im Vergleich zu anderen europäischen Airlines eine Sonderrolle spielte, was die Entscheidungsfindung auf EU-Ebene erschwerte.