Das Bundesbildungsministerium verlangt ab 2026, dass Fördergelder für Demokratieprogramme wie „Partnerschaften für Demokratie“ nur dann abrufbar sind, wenn ein zuständiges kommunales Gremium zustimmt. Diese Neuerung soll einer breiten kommunalen Verankerung dienen, ruft aber teils scharfe Kritik hervor: Länder wie Mecklenburg-Vorpommern warnen davor, dass damit zivilgesellschaftliches Engagement behindert wird, besonders dort, wo umstrittene Mehrheitsverhältnisse herrschen und zum Beispiel die AfD kommunalpolitisch an Einfluss gewonnen hat. Im Klartext: Demokratieprojekte werden nicht mehr automatisch oder direkt unterstützt, sondern müssen einen formalen Prozess durchlaufen – was, so argumentieren Kritiker, gerade in schwierigen Zeiten die Flexibilität und Wirksamkeit solcher Initiativen dämpfen könnte. Zusätzliche Details: Experten betonen, dass der Einfluss der AfD in ostdeutschen Kommunen auch unerwünschte Auswirkungen auf die Förderung haben könnte – besonders wenn Beschlussgremien von Mehrheitsverhältnissen dominiert werden, die sich gegen demokratiestärkende Projekte stellen könnten. Neue Berichte heben hervor, dass zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen in Sorge sind, dass Projekte, die sich etwa für politische Bildung, Antirassismus oder gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen, auf bürokratischen Widerstand stoßen könnten. Das Ministerium rechtfertigt die Maßnahme als notwendigen Schritt für Transparenz und demokratische Kontrolle, wohingegen Aktivistinnen und Aktivisten gebetsmühlenartig wiederholen: Das Engagement der Demokratie dürfe an lokalen politischen Meinungsverschiedenheiten nicht scheitern. Relevant zur Einordnung: Zeitgleich werden auf Bundesebene Diskussionen über die dauerhafte und verlässliche Finanzierung von Demokratieförderprogrammen geführt; Stichwort: Demokratiefördergesetz – bislang jedoch ohne endgültige Einigung.