Fördermittel für Demokratieprojekte künftig schwerer zugänglich

Das Bundesbildungsministerium verschärft die Bedingungen für die Auszahlung von Fördermitteln an lokale Demokratie-Initiativen. Ministerin Karin Prien (CDU) stößt damit auf Widerstand.

heute 17:15 Uhr | 5 mal gelesen

Eine schnelle Bewilligung von Geldern für Demokratieprojekte? Das war einmal. Wie der 'Stern' berichtet, dürfen Landräte und Oberbürgermeister von kreisfreien Städten ab 2026 künftig nicht mehr eigenhändig Fördergelder aus dem „Partnerschaften für Demokratie“-Topf beantragen. Stattdessen muss ein formeller Nachweis erbracht werden, dass sich der Kreistag oder ein Fachausschuss mit der jeweiligen Förderung beschäftigt hat. Die Vorgabe: Ohne offizielle Zustimmung des Gremiums gibt's kein Geld vom Staat. Das stößt auf Kritik, besonders in den Ländern. Für Manuela Schwesig (SPD), Regierungschefin in Schwerin, ist der neue Weg ein Umweg: Gerade wenn die Demokratie unter Druck steht, müsse Engagement gefördert und dürfe nicht durch Bürokratie be- oder gar verhindert werden. Sie fordert, dass demokratische Projekte ohne Blick auf aktuelle Mehrheitsverhältnisse im Kommunalparlament förderfähig bleiben sollten. Hintergrund: In etlichen ostdeutschen Kommunen dominiert inzwischen die AfD als stärkste Fraktion, auch wenn sie nirgends allein die Mehrheit hält – manchmal bringen sie Anträge aber dennoch gemeinsam mit CDU oder anderen Gruppen durch. Trotz der Einwände bleibt das Ministerium bei seiner Position: Es brauche die klare Zustimmung kommunaler Vertreter, sonst fehle die nötige lokale Rückendeckung für solche Initiativen, so ein Sprecher. Im Bundeshaushalt 2025 stehen übrigens über 44 Millionen Euro für 332 dieser „Partnerschaften für Demokratie“ bereit, Einzelprojekte können bis zu 160.000 Euro bekommen.

Das Bundesbildungsministerium verlangt ab 2026, dass Fördergelder für Demokratieprogramme wie „Partnerschaften für Demokratie“ nur dann abrufbar sind, wenn ein zuständiges kommunales Gremium zustimmt. Diese Neuerung soll einer breiten kommunalen Verankerung dienen, ruft aber teils scharfe Kritik hervor: Länder wie Mecklenburg-Vorpommern warnen davor, dass damit zivilgesellschaftliches Engagement behindert wird, besonders dort, wo umstrittene Mehrheitsverhältnisse herrschen und zum Beispiel die AfD kommunalpolitisch an Einfluss gewonnen hat. Im Klartext: Demokratieprojekte werden nicht mehr automatisch oder direkt unterstützt, sondern müssen einen formalen Prozess durchlaufen – was, so argumentieren Kritiker, gerade in schwierigen Zeiten die Flexibilität und Wirksamkeit solcher Initiativen dämpfen könnte. Zusätzliche Details: Experten betonen, dass der Einfluss der AfD in ostdeutschen Kommunen auch unerwünschte Auswirkungen auf die Förderung haben könnte – besonders wenn Beschlussgremien von Mehrheitsverhältnissen dominiert werden, die sich gegen demokratiestärkende Projekte stellen könnten. Neue Berichte heben hervor, dass zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen in Sorge sind, dass Projekte, die sich etwa für politische Bildung, Antirassismus oder gesellschaftlichen Zusammenhalt einsetzen, auf bürokratischen Widerstand stoßen könnten. Das Ministerium rechtfertigt die Maßnahme als notwendigen Schritt für Transparenz und demokratische Kontrolle, wohingegen Aktivistinnen und Aktivisten gebetsmühlenartig wiederholen: Das Engagement der Demokratie dürfe an lokalen politischen Meinungsverschiedenheiten nicht scheitern. Relevant zur Einordnung: Zeitgleich werden auf Bundesebene Diskussionen über die dauerhafte und verlässliche Finanzierung von Demokratieförderprogrammen geführt; Stichwort: Demokratiefördergesetz – bislang jedoch ohne endgültige Einigung.

Schlagwort aus diesem Artikel