Die Klage der Grünen-Fraktion, stolze 62 Seiten stark, wurde offenbar bereits in Karlsruhe eingereicht – das berichtet der „Spiegel“. Interessanterweise hat das Bundeskabinett erst kürzlich per Verordnung zehn Länder, darunter Albanien, Georgien, Kosovo und Ghana, zum 1. Februar 2026 auf die Liste sicherer Herkunftsstaaten gesetzt. Die sofortige Folge: Asylanträge aus diesen Ländern haben künftig deutlich schlechtere Karten, weil die Behörden grundsätzlich von fehlender politischer Verfolgung und gewahrten Menschenrechten ausgehen. Irene Mihalic, bei den Grünen für Parlamentspolitik zuständig, äußerte scharfe Kritik – das sei eine „Selbstverzwergung des Bundestags“, quasi das Parlament absichtlich klein halten. Gerade jetzt, meint sie, sollte sich das Parlament den Rechtsstaat großschreiben statt aushebeln lassen. Ihr Parteifreund, Rechtspolitiker Till Steffen, sieht zudem gefährliche Präzedenzfälle: Wenn Innenminister aus wenigen Gründen Länder wie Marokko oder Algerien zu sicheren Herkunftsstaaten erklären dürften – trotz Berichten über Verfolgung von Journalisten, Oppositionellen oder LGBTQ-Personen –, wäre das ein Freifahrtschein zur Missachtung parlamentarischer Kontrolle. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht die neue Grenzziehung zwischen Exekutive und Legislative bewertet – fraglos ein Thema mit erheblicher Sprengkraft.
Die Grünen stellen sich gegen die jüngste Änderung im Asylrecht, die es der Bundesregierung erlaubt, per Verordnung selbst über die Liste sicherer Herkunftsstaaten zu bestimmen, ohne den Bundestag zu beteiligen. Sie sehen darin einen klaren Bruch mit dem Grundgesetz, das parlamentarische Beteiligung bei solch fundamentalen Fragen vorsieht, und werfen der Regierungskoalition vor, die Gewaltenteilung zu unterwandern. Aktuelle Debatten, etwa im "Spiegel" und bei der ZEIT, zeigen eine breite Verunsicherung: Kritiker befürchten, das Recht auf Asyl werde durch die neuen Hürden ausgehöhlt, während Befürworter in einer schnelleren Bearbeitung von Anträgen und einer klareren Abschiebepraxis Fortschritte erkennen. In anderen Medien, wie etwa der FAZ und der Süddeutschen Zeitung, werden zudem internationale Stimmen eingebracht, die die Güte der Menschenrechtslage in vermeintlich "sicheren Herkunftsstaaten" kritisch bewerten. Das Bundesverfassungsgericht steht nun vor der Aufgabe, Grundrechte, staatliche Funktionslogik und politische Realitäten neu auszutarieren.