Das Innenministerium bestätigte gegenüber der 'taz', dass im vergangenen Jahr 51 Fälle mit dem Haber-Verfahren bearbeitet wurden. Dabei werden entweder Organisationen oder Einzelpersonen im Vorfeld auf mögliche verfassungsfeindliche Bestrebungen hin überprüft – mit einem Abgleich beim Bundesamt für Verfassungsschutz, bevor staatliche Fördergelder fließen. Was letztlich aus den jeweiligen Prüfungen hervorging, darüber schweigt sich das Ministerium allerdings aus. Bemerkenswert: Keine andere Bundesbehörde greift so häufig auf dieses Instrument zurück. Nach einer Recherche der 'taz' bei sämtlichen Ministerien zeigte sich: Das Amt für Kulturstaatsminister und das Forschungsministerium wenden das Verfahren nur sehr selten an, manchmal bleibt es auch lediglich bei einem Blick in öffentliche Verfassungsschutzberichte. Einige Ressorts, etwa Familien- oder Entwicklungsministerium, führen die vollständige Prüfung gar nicht durch oder greifen schon seit Längerem nicht mehr auf das Haber-Verfahren zurück. Wochenlang blieb eine klare Antwort des Innenministeriums auf entsprechende Anfragen aus. Die Linken-Politikerin Clara Bünger kritisiert, das Ministerium mauere bei der Transparenz – auch eine parlamentarische Anfrage vom 12. März blieb bisher unbeantwortet. Bünger bewertet die undurchsichtige Praxis als klaren Angriff auf die parlamentarische Kontrolle und fordert ein Ende des Geheimhaltungsgebarens. Das Haber-Verfahren selbst geriet Anfang des Jahres in die Schlagzeilen, als Kulturstaatsminister Wolfram Weimer drei Buchläden durch das Verfahren vom Buchhandlungspreis ausschließen ließ – auf Grundlage eines BMI-Erlasses von 2017, mit dem Ziel, Förderungen an Extremisten auszuschließen. Dennoch: Kritiker hinterfragen immer häufiger, wie tief der Verfassungsschutz mittlerweile in zivile Förderentscheidungen eingreift. Über allem schwebt die Frage, ob der Zweck noch die Mittel heiligt.
Das Bundesinnenministerium wendete im vergangenen Jahr 51 Mal das Haber-Verfahren an und steht damit bundesweit an der Spitze. Die Häufigkeit und die Intransparenz der Ergebnisse stoßen auf deutliche Kritik – insbesondere von der Linksfraktion, die mangelnde parlamentarische Kontrolle und wachsenden Einfluss des Verfassungsschutzes auf zivile Entscheidungen anprangert. In den meisten anderen Ministerien wird dieses Verfahren kaum oder gar nicht verwendet. Außerdem ist der Erlass von 2017, auf dem die Maßnahme fußt, erneut in Kritik geraten, nachdem etwa Buchläden vom Buchhandlungspreis ausgeschlossen wurden. Nach Angaben weiterer Quellen steht das Verfahren weiterhin im Zentrum einer Debatte um staatliche Lenkung, Kontrolle und demokratische Prinzipien sowie um die Frage, ob dadurch bestimmte Akteure de facto von Förderungen ausgeschlossen werden können, ohne Transparenz im Verfahren zu gewährleisten. Zudem wurde laut aktueller Berichterstattung der Druck auf die Bundesregierung erhöht, vermehrt Rechenschaft über die konkreten Einsatzfelder und -auswirkungen des Haber-Verfahrens abzulegen.