Spannend ist dabei auch die politische Deutung. Lena Gumnior, Fachfrau für Strafrecht bei der Grünen-Bundestagsfraktion, weist darauf hin, dass § 188 StGB nicht jegliche Kritik an den Volksvertretern untersagt – im Gegenteil, solche Behauptungen dienten oftmals gezielten Kampagnen, wie sie von Rechtsaußen bevorzugt ins Feld geführt werden, um das Vertrauen in demokratische Mechanismen zu erodieren. Dennoch gibt es durchaus Diskussionsbedarf, meint Gumnior, etwa ob nicht vor allem kommunale oder ehrenamtliche Mandatsträger vom besonderen Schutz profitieren sollten, da sie häufiger Angriffen ausgesetzt sind – und häufig weniger Rückhalt im Apparat haben als die 'Profis' in den oberen Etagen der Politik. Kurzum: Die tatsächliche Entwicklung ist komplexer, als manche schnelle Reaktion es erscheinen lässt. Und manchmal hilft ein genauerer Blick mehr als ein fixer Vorwurf.
Die Zahl strafrechtlich relevanter Beleidigungen und Verleumdungen gegen Politiker steigt seit Jahren merklich an, was sich auch in den jüngsten Polizeistatistiken niederschlägt. Aktuell wird sowohl innerhalb der Politik als auch der Zivilgesellschaft kontrovers diskutiert, wie weit der besondere Schutz für Mandatsträger gefasst sein sollte, insbesondere da kommunale und ehrenamtliche Politiker immer häufiger zur Zielscheibe werden. Nach aktuellen Recherchen wird die Debatte zudem von einer wachsenden Sorge um Einschüchterungsversuche und Hasskampagnen begleitet – vor allem vor dem Hintergrund populistischer Diskurse und der angespannten gesellschaftlichen Stimmung, wie zahlreiche Medienkommentare und Stimmen aus Polizei und Politik betonen.