Im Bundestag wird derzeit eine Gesetzesinitiative behandelt, die dem Berufsrecht für Inkassodienstleister ein neues Gesicht geben soll. Ein frischer Akzent im Entwurf: Das Kontaktverbot gegenüber Schuldnern, die bereits anwaltlich oder über Schuldnerberatung vertreten werden. "Das praktizieren wir längst und begrüßen, dass daraus eine verbindliche Regel wird", so Blietz-Weidmann, die auf den bewährten Branchen-Kodex verweist.
Doch eine wirkliche Verbesserung – so argumentiert der Verband – steht und fällt mit der Wirksamkeit der Aufsicht. Bisherige Anläufe, Missbrauch gezielt anzugehen, verliefen eher ins Leere. Der BDIU kritisiert, mit einer schwachen Kontrolle blieben problematische Inkasso-Anbieter weiterhin unbehelligt; ohne ausreichende Mittel und Sanktionskraft würde die neue Behörde letztlich nur symbolisch handeln und den eigentlichen Missstand nicht beseitigen.
Erfreulich aus Sicht der Inkassowirtschaft: Die Marktüberwachung wird ab Januar 2025 beim Bundesamt für Justiz gebündelt, was schon lange gefordert wurde. Entscheidend bleibe nun, dass dieses Amt personell und technisch nicht am ausgestreckten Arm verhungert, sondern tatsächlich durchgreifen kann.
Irritiert zeigt sich der Verband über die erneute politische Fixierung auf das Thema Konzerninkasso, obwohl der Bundesgerichtshof dazu erst jüngst ein klärendes Urteil gefällt hat. Für den BDIU ist das eine überflüssige Scheindebatte – stattdessen gelte es, die vorliegenden Fakten zu akzeptieren und die neue Aufsicht auch auf Konzern-Inkasso auszuweiten, wie es im Gesetzentwurf vorgesehen ist.
Gleichzeitig signalisiert der BDIU klaren Willen zur Kooperation: Der Verband steht laut Blietz-Weidmann bereit, Impulse aus der Branche beizusteuern und die Erfahrungen der Inkassopraktiker weiterzugeben. Ziel sei ein geregelter Markt, der Unternehmen wie Verbraucher schützt – dabei sollen auch Fragen wie die Erweiterung von Befugnissen für Inkassodienstleister und die Anpassung der Kosten endlich sachlich und an der Realität orientiert geklärt werden.
Interessant: Der BDIU bündelt seit 1956 Interessen von aktuell etwa 450 Inkasso-Unternehmen (ca. 70% der deutschen Dienstleister), hat Millionen Forderungen im Rücken und sich europaweit wie international fest vernetzt. Pressesprecher: Jens Kellersmann, Kontakt über www.inkasso.de.
Der BDIU unterstützt die geplante Reform der Inkasso-Regulierung, begrüßt explizit höhere Anforderungen an die Sachkunde und das geplante Kontaktverbot für Inkassounternehmen gegenüber anwaltlich vertretenen Schuldnern. Kritisch hinterfragt der Verband jedoch die Effektivität vergangener Regulierungsversuche und fordert eine durchsetzungsfähige, mit Ressourcen ausgestattete Aufsichtsbehörde – ohne diese bleibt „der Papierkram nur Makulatur“. Zusätzlich favorisiert der BDIU konstruktiven Austausch mit der Politik und lehnt neue Debatten rund ums Konzerninkasso ab, da der BGH bereits ein klares Urteil gefällt habe; entscheidend ist für den BDIU eine effiziente Regelung, die alle Akteure gleichermaßen einschließt.
Nach neuesten Entwicklungen zur Reform des Inkassowesens betonen aktuelle Analysen (Stand Juni 2024), dass insbesondere der Kampf gegen unseriöse Anbieter stärker gesetzlich geregelt und kontrolliert werden muss, um Verbrauchernahe Transparenz zu gewährleisten. Nach Recherchen aus mehreren großen Medienhäusern war zuletzt auch der Verbraucherschutzverband Bundesverband (vzbv) an die Politik herangetreten, um eine Vereinfachung der Kostenstruktur und mehr Rechte für Schuldner zu fordern. Zeitgleich mit der parlamentarischen Debatte feilen Bundestagsausschüsse laut Medienberichten an Detailvorschlägen, die eine einheitliche europäische Inkassoregulierung näher in den Blick nehmen und härtere Strafen für Verstöße diskutieren.