Wie leicht sich politische Forderungen und die Realität des Rechtsstaats ins Gehege kommen, zeigt der Blick in internes Material des Innenministeriums: Über 1.300 Seiten, die sich der 'Spiegel' mittels Informationsfreiheitsgesetz gesichert hat, zeichnen ein Bild von intensiven Diskussionen und leisen Alarmen hinter den Kulissen. Schon Anfang 2024 warnten Fachreferate – allen voran das Referat B 2, traditionell für Bundespolizei-Angelegenheiten zuständig – unmissverständlich, dass direkte Grenzzurückweisungen von Asylsuchenden ein ziemliches Minenfeld seien – sowohl rechtlich als auch politisch. Damals war noch Nancy Faeser (SPD) die Chefin, zu deren Schreibtisch regelmäßig Sprechzettel mit mahnenden Worten flatterten: Das Konzept einer unmittelbaren Abweisung sei „toxisch“ und auf EU-Ebene kaum haltbar – es bräuchte schon eine echte Notlage, irgendwo zwischen staatlicher Notwehr und Untergangsphantasie. Aber dafür? Gab's einfach keine belastbaren Zahlen. In verschiedenen Akten steht, dass aus Ländern und Kommunen weder drastische Meldungen zur Wohnraumnot noch zur Überlastung von Kitas oder medizinischen Diensten gemeldet wurden.
Als der neue Wind nach dem Wahlerfolg der Union im März 2025 durchs Haus wehte, blieb der Eindruck derselbe: Ein juristischer Stunt sei das, noch nie habe ein EU-Staat damit vor Gericht gewonnen. Und trotzdem – Alexander Dobrindt (CSU), eben erst zum Innenminister ernannt, unterschrieb Anfang Mai eine neue Anweisung: Die Bundespolizei soll künftig Asylsuchende zurückweisen können. Seitdem passiert das laut Statistik tatsächlich, mit durchschnittlich 113 Fällen pro Monat – auch wenn das rechtliche Fundament weiterhin auf wackeligen Füßen steht.
Persönlich frage ich mich, wie viel Pragmatismus und wie viel Politik hier am Ende wirklich im Spiel sind. Und ob nicht längst schon wieder neue Aktenordner gefüllt werden, diesmal um zu dokumentieren, wer eigentlich gewarnt hat.
Interne Akten des Bundesinnenministeriums werfen ein Licht auf deutliche Skepsis gegenüber Grenzzurückweisungen von Asylsuchenden; Beamte äußerten bereits seit Anfang 2024 wiederholt rechtliche Bedenken. Besonders wurde betont, dass für drastische Maßnahmen konkrete Anhaltspunkte für eine gefährdete öffentliche Ordnung oder massive Überlastung der Kommunen fehlen – entsprechende Daten lagen nicht vor. Auch nach der Regierungsübernahme durch die Union blieb die Einschätzung, dass die Praxis europarechtlich kaum Bestand hätte – dennoch wurden ab Mai 2025 die Zurückweisungen umgesetzt, trotz fortbestehender Zweifel an deren Legalität.
Aktuelle Presserecherchen zeigen, dass die Zahl irregulärer Grenzübertritte in ganz Europa weiter zunimmt, während der politische Druck auf Grenzschließungen steigt. Laut der „FAZ“ setzen einige EU-Länder ebenfalls auf temporäre Grenzkontrollen, allerdings meist in rechtlich abgesicherten Ausnahmesituationen, was im Fall Deutschlands laut Experten weiterhin problematisch bleibt. Die EU diskutiert derweil neue Asylgesetzespakete, doch Unklarheiten und nationale Alleingänge führen immer wieder zu politischen Debatten, die nicht selten von juristischen Risiken begleitet werden.