Jetzt mal ehrlich – das Thema Mieten beschäftigt viele von uns Tag und Nacht. Am Sonntag schickt das Justizministerium den ersten Entwurf für eine Mietrechtsänderung an die einschlägigen Verbände – diese dürfen dann erst einmal ihre Meinungen abliefern. Was steckt drin? In Städten mit Wohnungsknappheit müssen Vermieter demnächst genau angeben, wie viel der Möbelzuschlag kostet – und zwar bevor man überhaupt sein Interesse bekundet. Fehlt diese Angabe, darf höchstens der Mietpreis einer unmöblierten Wohnung kassiert werden – schlicht und einfach. Der Aufschlag für Möbel muss “angemessen” sein und sich daran orientieren, was die Einrichtungsgegenstände aktuell noch wert sind, also auch am Zustand. Das Ministerium kann sich eine Pauschale von fünf Prozent der Kaltmiete für komplett möblierte Wohnungen vorstellen. Und kurzzeitige Mietverträge genießen nur noch Mietpreisbremse-Ausnahmen, wenn sie tatsächlich temporär (maximal sechs Monate) sind – und einen triftigen Grund seitens des Mieters vorliegt. Dann wäre da noch das leidige Thema Indexmiete: Steigt die Inflation, darf die Miete maximal um 3,5 Prozent erhöht werden, nicht mehr. Wer mit der Miete im Rückstand ist, soll außerdem nach einmaligem Ausgleich die Kündigung abwenden können. So weit, so konsequent. Viele Vorschläge waren bereits im Koalitionsvertrag geplant – manches ist sogar schon eingeführt, wie die Verlängerung der Mietpreisbremse.
Justizministerin Stefanie Hubig hat konkrete Reformvorschläge vorgelegt, um Mieterinnen und Mieter vor überteuerten möblierten Wohnungen und ungerechtfertigten Kurzmietverträgen besser zu schützen. Neu ist vor allem die – bislang wenig regulierte – Pflicht zur transparenten Ausweisung und Deckelung von Möblierungszuschlägen sowie Einschränkungen bei kurzfristigen und Indexmieten. Damit reagiert die Ministerin direkt auf steigende Mieten in Städten und drängende soziale Spannungen auf dem Wohnungsmarkt; allerdings gibt es auch Vorbehalte von Immobilien- und Vermieterverbänden, die die Reform als bürokratisch oder investitionshemmend beurteilen. Darüber hinaus haben sich in den letzten zwei Tagen viele Medien kritisch wie konstruktiv mit dem Vorstoß beschäftigt, wobei Stimmen aus der Mieterbewegung, aber auch Skepsis aus dem politischen Lager der FDP laut wurden. Aktuelle Pressestimmen bemängeln, dass die angekündigten Regelungen in Hinblick auf Kontrolle und Umsetzung noch zu ungenau seien und eine effektive Durchsetzung zu wünschen übrig lasse. Ergänzend bleibt offen, ob weitere Entlastungen für Geringverdienende folgen werden – ein Thema, das angesichts der anhaltenden Mietpreiskrise politisch weiter an Brisanz gewinnt.