Kampf gegen Menschenhandel: Bundesregierung plant schärfere Gesetze

Das Kabinett hat sich auf eine Reform des Strafrechts geeinigt, um entschlossener gegen Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung vorzugehen. Der Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) enthält neue Straftatbestände für Leihmutterschaft, Zwangsadoption und Zwangsheirat.

heute 11:29 Uhr | 1 mal gelesen

Neu ist vor allem die sogenannte Nachfragestrafbarkeit: Personen, die wissentlich Leistungen von Opfern des Menschenhandels kaufen, sollen künftig belangt werden können. Hubig spricht von Menschenhandel als einer „brutalen Ausbeutungsform, die auch hierzulande ein drängendes Problem darstellt“. Sie pocht darauf, dass der Rechtsstaat bei solchen Vergehen keine Kompromisse machen dürfe. Ziel der Reform ist es, gesetzliche Schlupflöcher zu schließen und die Strafen bei besonders schweren Fällen, zum Beispiel erzwungener Prostitution, spürbar anzuheben. Gerade Frauen und Mädchen könnten durch die geplanten Maßnahmen künftig besser vor Gewalt und Zwang geschützt werden, so Hubig weiter. Dass sich die Tatbestände künftig klarer ordnen und die Strafrahmen steigen sollen, ist explizit Teil des Gesetzespakets. Nicht zuletzt geht es auch darum, europäische Vorgaben gegen Menschenhandel in deutsches Recht zu überführen. Im nächsten Schritt wird der Entwurf im Bundesrat und anschließend im Bundestag diskutiert werden. Wie das ausgeht, bleibt abzuwarten – doch die Forderungen nach mehr Härte gibt es schon lange.

Die Bundesregierung setzt mit ihrer geplanten Reform ein deutliches Signal gegen Menschenhandel, insbesondere gegen sexuelle Ausbeutung. Neu ist vor allem das Prinzip der Nachfragestrafbarkeit, das bisher in Deutschland zwar immer wieder politisch gefordert, aber selten so konkret angegangen wurde. Neben härteren Strafen und klareren Gesetzestexten sind vor allem neue Straftatbestände für bisher wenig berücksichtigte Ausbeutungsformen wie Zwangs-Leihmutterschaft oder aufgezwungene Adoptionen im Fokus. Aus aktuellen Recherchen verschiedener Medien geht hervor, dass Deutschland in den vergangenen Jahren weiterhin als Zielland für Menschenhandel gilt, insbesondere aus Südosteuropa und Westafrika. Zahlen des Bundeskriminalamts belegen einen konstant hohen Anteil von weiblichen Opfern. Fachleute und NGOs mahnen schon länger, dass juristische Maßnahmen allein nicht ausreichen, sondern bessere Hilfsangebote und Prävention notwendig bleiben.

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