Im Kern dreht sich der Streit um die Frage, wie weit der Staat beim Einsatz von ausländischer Software im sensiblen Sicherheitsbereich gehen sollte. Das Risiko einer potenziellen Abhängigkeit von einem US-Unternehmen steht hier zentral im Raum, insbesondere angesichts der sensiblen Natur von Polizeidaten. Die Ministerin Hubig betont, dass Datenhoheit und Datenschutz absolute Priorität haben müssen. Diese Perspektive ist in der aktuellen politischen Debatte sehr präsent – nicht zuletzt, weil Cyber-Sicherheit und Datensouveränität heute als entscheidende Faktoren für die Resilienz staatlicher Strukturen gelten. Bundesländer wie Bayern, Hessen und NRW setzen Palantir in unterschiedlichem Umfang ein, doch rechtliche Bedenken und grundsätzliche Skepsis – gerade auch vom Bundesverfassungsgericht, das zuletzt die Grenzen automatisierter Datenanalyse gezogen hat – lassen viele andere Länder sowie die Bundesebene zögern. Nach aktuellen Recherchen und letzten Berichten aus den Medien hat das Thema weiterhin Sprengkraft: In mehreren Berichten, etwa bei der „Süddeutschen Zeitung“, wird darauf hingewiesen, wie datenschutzrechtliche Bedenken und die unklare Rechtslage den bundesweiten Einsatz bremsen. Gleichzeitig beschäftigt sich auch das Innenministerium weiter mit möglichen Alternativen zu US-Softwargiganten – eine Debatte, die so schnell nicht vom Tisch sein dürfte.