Osteopathie-Allianz drängt auf Berufsgesetz – Kritik am IGeL-Monitor bei Rückenschmerzen

Wiesbaden – Die Verbände VOD und BVO, vereint in der Osteopathie-Allianz, mahnen die rasche Umsetzung des im Koalitionsvertrag 2025 festgeschriebenen Berufsgesetzes für Osteopathie an. Dies sei eine Frage der Patientensicherheit sowie des Verbraucherschutzes – und eine Voraussetzung dafür, dass Evidenz sinnvoll weiterentwickelt werden kann. Unabhängig von aktuellen Studien fordert die Allianz eine solide und offene Neubewertung der Wirksamkeit osteopathischer Behandlung speziell bei Kreuzschmerzen und übt deutliche Kritik am IGeL-Monitor.

heute 10:20 Uhr | 2 mal gelesen

Ganz ehrlich: Es klingt nach einer dieser nie endenden Debatten zwischen Wissenschaft, Politik und Praxis – aber im Kern geht es um etwas ganz Handfestes: Wer Osteopathie anbietet, sollte klar definiert, gut ausgebildet und gesetzlich reguliert sein. Genau das verlangen der Verband der Osteopathen Deutschland (VOD) und der Bundesverband Osteopathie (BVO), indem sie auf den Koalitionsvertrag pochen – und gleichzeitig die jüngste Bewertung des IGeL-Monitors zum Thema skeptisch betrachten. Denn: Auch wenn Forschungsbefunde noch unvollständig sind – ein Berufsgesetz ist Grundstein, nicht Kür. Besonders die Auswahl und Bewertung der Studien zum Nutzen osteopathischer Behandlungen bei Rückenschmerzen steht dabei im Kreuzfeuer der Kritik. Interessanterweise, sagen die Verbände, wurden nur eine Leitübersichtsarbeit sowie zwei weitere kleine Studien herangezogen. Viele relevante Untersuchungen fehlen – oder werden, so meinen sie, schlicht falsch eingeordnet. Gerade das medizinische Detail macht's schwierig: Oft wird gar nicht geprüft, ob die eingesetzten Behandlungsformen tatsächlich das widerspiegeln, was qualifizierte Osteopathie ausmacht. Da gibt’s im IGeL-Monitor auch schon mal Studien, in denen gar keine richtigen Osteopath:innen gearbeitet haben, sondern einfach 'nur irgendwer'. Und: Die breit gefächerte Studienlage lässt sich gar nicht in ein starres Schema pressen. Im Endeffekt, sagen beide Berufsverbände, führt das zu einer vorhandenen Schieflage in der Wahrnehmung – und letztlich zu irreführenden öffentlichen Aussagen (wie etwa der Schlagzeile „Osteopathie – hohe Nachfrage, keine Wirkung“ aus der Süddeutschen Zeitung). Was fordern VOD und BVO nun konkret? Eine wirklich systematische, nachvollziehbare Neubewertung, durchgeführt mit osteopathischer Expertise, inklusiv der Suche nach unveröffentlichten Studien und einer klareren Trennung dessen, was nun als Behandlung zählt. Bis dorthin sollte jede Bewertung mit Vorsicht genossen werden. Osteopathie, da sind sich die Vertreter:innen einig, ist vielschichtiger als meist dargestellt – und verdient daher einen adäquaten (und nicht vorschnellen) Umgang in der öffentlichen Diskussion. Apropos: Die beiden Verbände vereinen rund 11.000 Mitglieder und gelten als zentrale Vertreter der Interessen der Osteopathie in Deutschland.

Die Osteopathie-Allianz fordert eine rasche gesetzliche Regelung ihres Berufszweigs und kritisiert die aktuelle Bewertung des IGeL-Monitors bezüglich osteopathischer Behandlungen bei Rückenschmerzen. Laut einer Analyse des Instituts für osteopathische Studien (INIOST) seien die Methoden der aktuellen Studienauswahl zu eng gefasst und berücksichtigten nicht alle relevanten Forschungsarbeiten – zudem sei die Definition osteopathischer Behandlung zu unscharf und die Suche nach Literatur zu begrenzt erfolgt. In den letzten Tagen haben mehrere Nachrichtenportale über den wachsenden Gesundheitsmarkt und die Unsicherheiten bei alternativen Heilmethoden berichtet; überall steht die Forderung nach mehr Transparenz und klareren Qualitätsstandards im Fokus, da sowohl Patienten wie auch Krankenkassen zunehmend Orientierung suchen, wie mit verschiedenen Therapieangeboten verlässlich umzugehen ist. Aus Branchenkreisen verlautet zudem, dass auch Krankenkassen einheitlichere Regulierungen fordern, da die Nachfrage nach Osteopathie trotz umstrittener Evidenz weiter steigt.

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