Regierungsbeauftragte gegen kommerzielle Leihmutterschaft in Deutschland

Sophie Koch (SPD), die Queerbeauftragte der Bundesregierung, spricht sich deutlich gegen kommerzielle Leihmutterschaft hierzulande aus – und mahnt zugleich eine Reform des Abstammungsrechts an.

heute 14:56 Uhr | 3 mal gelesen

In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ betonte Sophie Koch, dass viele queere Menschen einen Kinderwunsch hegen – und dass dieser grundsätzlich verdient, respektiert und ermöglicht zu werden. Trotzdem steht für sie außer Frage: Kommerzielle Leihmutterschaft passt nicht ins Bild. Sie sagte dazu wörtlich, sie halte diese Option nicht für den 'richtigen Weg.' Viel wichtiger sei eine rechtliche Absicherung für alle Kinder queerer Eltern, ganz unabhängig von der Art und Weise, wie sie geboren wurden. Koch bemängelte konkret, dass das aktuelle Abstammungsrecht besonders lesbische Paare benachteilige, aber auch schwule oder trans Eltern seien nicht ausreichend geschützt. Eine Reform dränge, so die SPD-Politikerin. Interessant ist ihr Verweis auf Jens Spahn (CDU) – sie freue sich darüber, ihn künftig als Mitstreiter für queere Rechte zu sehen. Zurzeit wird juristisch strikt zwischen verheirateten lesbischen und heterosexuellen Paaren unterschieden: Während bei Letzteren der Mann automatisch als Vater gilt, wird bei lesbischen Paaren nur die gebärende Frau anerkannt. Ein Missstand, der auch emotional nachklingt.

Sophie Koch macht deutlich: Der Kinderwunsch queerer Paare ist legitim, kommerzielle Leihmutterschaft sieht sie dennoch skeptisch – nicht zuletzt wegen ethischer und rechtlicher Bedenken. Besonders das Abstammungsrecht hinke der gesellschaftlichen Realität weiterhin hinterher, da es queere Eltern und deren Kinder benachteilige und Unsicherheiten schaffe. Nach aktueller Rechtslage in Deutschland müssen queere Paare oft langwierige Adoptionsverfahren durchführen, um rechtlich beide als Elternteile anerkannt zu werden – ein Zustand, der laut Koch dringend reformiert werden sollte. Laut Informationen der Süddeutschen Zeitung wurde das Vorhaben einer Reform zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, aber bislang nicht umgesetzt. Mögliche Änderungen könnten das sogenannte „Mit-Mutterschafts-Modell“ – also die automatische Elternschaft auch der nicht-gebärenden Partnerin – beinhalten. Laut taz wird die Debatte von der Sorge begleitet, dass Kinderrechte und das Wohl der Leihmütter gewahrt bleiben, sowohl im Inland als auch international, vor allem, wenn ausländische Leihmutterschaften ins Spiel kommen.

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