„Nach Ansicht der SPD – und übrigens vieler Völkerrechts-Expert*innen – ist ein Angriff auf den Iran rechtlich mehr als fragwürdig“, sagte Ahmetovic dem Nachrichtenportal „T-Online“. „Falls die Bundesregierung ebenfalls zu diesem Schluss kommen sollte, muss genau geprüft werden, ob Stützpunkte wie Ramstein hierbei überhaupt rechtmäßig genutzt werden dürfen. Gegebenenfalls müsste das sogar gerichtlich entschieden werden.“
Bekanntermaßen fungieren US-Basen auf deutschem Boden – wie beispielsweise die in Ramstein und Spangdahlem – häufig als Drehkreuze für amerikanische Militäreinsätze, auch in Bezug auf den Iran. Möglich macht dies das Nato-Truppenstatut – ergänzt um verschiedene bilaterale Zusatzverträge zwischen den USA und Deutschland. Sollte sich offiziell herausstellen, dass ein Angriff auf den Iran als völkerrechtswidrig gilt und deutsche Standorte genutzt wurden, könnte das auch für Deutschland selbst juristische Folgen nach sich ziehen. Noch fehlt allerdings eine abschließende Bewertung aus dem Auswärtigen Amt.
Ahmetovic verweist in dem Zusammenhang auf ein Phänomen unter europäischen Partnerstaaten. „Man muss festhalten: Frankreich, Spanien und Italien haben die Nutzung ihrer Infrastruktur durch US-Truppen stark eingeschränkt“, so der SPD-Mann. Das illustriere, wie wichtig eine doppelte Prüfung – politisch wie völkerrechtlich – in solchen Fällen sei.
Spanien zum Beispiel hat dem US-Militär pünktlich zu Beginn des Krieges den Zugang zum eigenen Luftraum versperrt. Auch Frankreich, Italien und Großbritannien haben ihre eigenen Militärbasen für Operationen im Iran-Konflikt nur noch begrenzt zur Verfügung gestellt.
Die aktuelle Debatte um amerikanische Militärbasen in Deutschland bekommt durch die Äußerungen von SPD-Außenpolitiker Ahmetovic neuen Auftrieb. Er fordert, angesichts des möglichen Völkerrechtsbruchs bei Angriffen auf den Iran, dass auch die rechtliche Zulässigkeit der US-Nutzung von Basen wie Ramstein hinterfragt werden muss. Das Thema sorgt auch deshalb für Aufmerksamkeit, weil eine rechtliche Würdigung durch die Bundesregierung noch aussteht – während mehrere europäische Länder bereits restriktiv agieren. Viele Experten weisen auf die Komplexität internationaler Verpflichtungen hin, darunter bilaterale Abkommen, politische Drucklagen, und die schwierige Frage der (Mit-)Verantwortung des Gastlandes bei völkerrechtswidrigen Militäroperationen (siehe z. B. neue Kommentare und Analysen bei TAZ, FAZ, DW und Der Spiegel). Darüber hinaus wurde in den letzten 48 Stunden in mehreren Leitmedien berichtet, dass auch der Bundestag diskutiert, wie Deutschland sich verhalten müsste, falls amerikanische Truppen von deutschem Boden aus ohne völkerrechtliche Grundlage zuschlagen sollten, da dies das Verhältnis zu den USA, zur Nato sowie zu Partnerstaaten in Europa langfristig belasten könnte. Es gibt zudem vermehrt Forderungen aus der Zivilgesellschaft und von Jurist*innen, dass Deutschland seine Kontrollmöglichkeiten über fremde Militäroperationen auf deutschem Boden konsequenter ausschöpfen sollte.